3. Februar 2025

Gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden ist die obligatorische Abgabe (Hundesteuer) bis spätestens Ende März zu entrichten. Den uns bekannten Hundehalterinnen und Hundehalter wird die Hundesteuer Ende Februar 2025 in Rechnung gestellt. Diese beträgt pro Hund CHF 180.00.

Bitte beachten Sie, dass folgende Meldungen für Hunde die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Bevölkerung und Sicherheit, bevoelkerung-sicherheit@faellanden.ch) vorgenommen werden müssen:

  • Anmeldung (inkl. Impfbüchlein bzw. Tierpass)
  • Abmeldung
  • Halterwechsel
  • Todesfall
  • Adressänderung

 

Innert der gleichen Frist ist jede Änderung der Hundehaltung der AMICUS (zentrale Hunderegistrierungsstelle, www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100) zu melden.

Informationen zur Hundekontrolle


Besten Dank.
Abteilung Bevölkerung und Sicherheit


 

Hundeverabgabung