Hundewesen
Administrative Pflichten
Hunde müssen gechipt, registriert, angemeldet und versichert sein.
Der Mikrochip darf nur von Tierärztinnen und Tierärzten gesetzt werden. Nach dem Setzen des Mikrochips registriert die Tierärztin oder der Tierarzt den Hund bei der Hundedatenbank Amicus.
Wer einen Hund hält, muss für diesen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken verfügen.
Anmeldung / Mutationen
Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, muss dieser ab dem dritten Lebensmonat bei der Gemeinde innert 10 Tagen angemeldet werden.
Folgende Ereignisse müssen Sie ebenfalls innerhalb von 10 Tagen der Gemeinde mitteilen:
- Namens- und Adressänderungen der Halterin oder des Halters
- Wechsel der Halterin oder des Halters
- Tod des Hundes
Sämtliche Meldungen können Sie online mittels Formular machen. Selbstverständlich können Sie natürlich auch persönlich am Schalter vorbei kommen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Hundepass mit Chip-Nummer
Zusätzlich sind diese Mutationen zwingend bei AMICUS zu melden:
AMICUS
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130a
3014 Bern
info@amicus.ch
www.amicus.ch
Gebühren
Die Abgabe pro Jahr und Hund beträgt CHF 180 (inkl. CHF 30 Kantonsgebühren). Der Betrag muss bis spätestens Ende März des laufenden Jahres überwiesen werden.
Weitere Gebühren
CHF 20 für die Anmeldung
CHF 40 für die verspätete Anmeldung
Revidierte Hundegesetzgebung ab 1. Juni 2025
Das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung sind per 1. Juni 2025 in Kraft getreten. Die Neuerungen vereinheitlichen die Ausbildungspflicht für Hundehaltende und verbessern gleichzeitig die Ausbildungsqualität. Folgendes ändert sich bei der Hundeausbildung:
Theoriekurs für Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende
Neu müssen Hundehalterinnen und Hundehalter, die noch nie oder seit über zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, einen Theoriekurs mit abschliessender Prüfung absolvieren. Der Kurs dauert im Schnitt zwei Stunden und ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich zu absolvieren.
Die Kursbestätigung muss mit der Anmeldung des Hundes, aber spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Hundehaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Praktischer Ausbildungskurs für ALLE Hunde
Alle Hundehaltende müssen einen praktischen Hundekurs absolvieren, unabhängig von der Grösse oder Rasse des Hundes. Die praktische Ausbildung umfasst sechs Lektionen und kann ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes begonnen werden. Der Kurs muss innerhalb eines Jahres nach Beginn der Hundehaltung oder des Zuzuges in den Kanton Zürich abgeschlossen werden. Die Ausbildung muss bei einer Hundeausbildnerin oder einem Hundehausbildner erfolgen, die oder der über die entsprechende Bewilligung des Veterinäramts verfügt. Die Ausbildung hat jeweils die bei Amicus als Hundehalterin oder Hundehalter registrierte Person mit dem Hund zu absolvieren. Diese Aufgabe kann nicht an ein Familienmitglied oder an eine Drittperson delegiert werden.
Die Bestätigungskopie über den besuchten Kurs ist innerhalb eines Monats bei der Gemeinde Abteilung Bevölkerung und Sicherheit einzureichen. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Kursnachweise zu prüfen.
Mit dem Hund an den Greifensee
Auch am Greifensee ist Ihr Hund herzlich willkommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass grosse Teile des Seeufers unter Naturschutz stehen. Wir bitten Sie daher, besonders rücksichtsvoll mit der Natur umzugehen und geschützte Bereiche zu respektieren. Auf der Homepage der Greifensee-Stiftung finden Sie weitere Informationen.
Blaualgen
Blaualgen können inzwischen klimabedingt ganzjährig in allen Gewässern und damit auch im Greifensee vorkommen. Einige Arten können für Menschen und Hunde giftig sein. Informationen zum Thema Blaualgen vom Kanton Zürich
Nützliche Links zum Thema Hundehaltung:
Informationen zur Änderung der Ausbildungspflicht seit 1. Juni 2025
Generelle Informationen des Kantons Zürich zur Hundehaltung
Generelle Informationen des Bundes zur Hundehaltung
Hundegesetz vom 14.4.2008
Hundeverordnung (HuV) vom 25.11.2009
Bei Fragen steht Ihnen Sheila Kern (Abteilung Bevölkerung und Sicherheit) unter der Telefonnummer 043 355 35 30 gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung und Sicherheit | 043 355 35 25 | bevoelkerung-sicherheit@faellanden.ch |