
Gemeindeversammlungen
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der politischen Gemeinde Fällanden. Sie setzt sich aus allen stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in der Gemeinde Fällanden zusammen. Die Versammlungen finden mindestens zweimal pro Jahr in der Zwicky-Fabrik statt, in der Regel im Juni und November.
Das kantonale Gemeindegesetz und die kommunale Gemeindeordnung (GO) beschreiben die Organisation sowie die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung im Einzelnen.
Aufgaben
Die Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde Fällanden hat folgende Hauptaufgaben und Kompetenzen:
- Festsetzung des Budgets und des Gemeindesteuerfusses
- Genehmigung der Jahresrechnung
- Bewilligung von neuen einmaligen Ausgaben bis Fr. 5'000'000.00 für einen bestimmten Zweck und von neuen wiederkehrenden Ausgaben bis Fr. 500'000.00 für einen bestimmten Zweck, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist
- Genehmigung von Abrechnungen über neue Ausgaben, die von den Stimmberechtigten an der Urne oder an der Gemeindeversammlung beschlossen worden sind
- Investitionen in und die Veräusserung von Liegenschaften des Finanzvermögens im Wert von mehr als
Fr. 1'000'000.00 - Rechtsetzungsbefugnisse (z. B. Behördenentschädigungen, Personalverordnung, Polizeiverordnung, Gebührenverordnung, etc.) gemäss Art. 13 GO
- Festsetzung und Änderung des kommunalen Richtplans, der Bau- und Zonenordnung, des Erschliessungsplans und von Sonderbauvorschriften und Gestaltungsplänen gemäss Art. 14 GO
- die politische Kontrolle über Behörden, Verwaltung und die weiteren Träger öffentlicher Aufgaben
- die Behandlung von Anfragen und die Abstimmung über Initiativen über Gegenstände, die nicht der Urnenabstimmung (Art. 9 GO) unterliegen
Nächste Sitzungen
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