Interessenbindungen Behörden und Kommissionen


Gemäss Gemeindegesetz, der Gemeindeordnung und des Geschäfts-und Organisationsreglements der Gemeinde Fällanden wird verlangt, dass die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen und diese während der Amtsperiode laufend aktualisiert werden.
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