Sämtliche Informationen zu bevorstehenden Urnengängen werden jeweils unter der Rubrik Abstimmungen /Wahlen aufgeschaltet.

Auf der kantonalen Website sind unter folgendem Link Informationen zu allen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungsvorlagen verfügbar – vor dem Abstimmungssonntag die Infos rund um die Vorlage, am Abstimmungssonntag dann auch die Ergebnisse. Somit sind die Informationen für Gemeindeabstimmungen nicht nur in der gedruckten Weisungsbroschüre verfügbar, sondern auch online.

Die mobile Nutzung wird zusätzlich durch die App VoteInfo erleichtert. Hier können alle Interessierten unter den Einstellungen ihren Kanton und ihre Wohngemeinde zu den Favoriten hinzufügen und haben dann jederzeit mobilen Zugriff auf die Abstimmungsinformationen sowie zeitnah auf die Ergebnisse, sobald die Auszählarbeiten abgeschlossen und fertig erfasst sind.

Unter Archiv/Suche können Sie mit einer umfassenden Suchfunktion die gewünschten kommunalen Vorlagen aufrufen oder unter folgendem Link Abstimmungsarchiv zu den kantonalen Informationen gelangen.

Kontakt

Abteilung Präsidiales, praesidiales@faellanden.ch

Urne Öffnungszeiten

Gemeindehaus Fällanden
Samstag 10.00 - 11.00 Uhr (wenn Dorfmarkt ist)
Sonntag 9.00 - 10.00 Uhr

Schulhaus Benglen
Sonntag 9.00 - 10.00 Uhr

Schulhaus Pfaffhausen
Sonntag 9.00 - 10.00 Uhr

Voraussetzungen

Stimm- und wahlberechtigt ist jede Person mit einem gültigen Stimmrechtsausweis.
Vom Stimmrecht ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

Die Stimmberechtigen erhalten die Wahl- und Abstimmungsunterlagen mindestens drei Wochen vor dem Urnengang per Post zugestellt.

Wer während der letzten vier Wochen vor einem Urnengang den politischen Wohnsitz wechselt, erhält am neuen Wohnsitz die Wahl- und Abstimmungsunterlagen nur gegen den Nachweis, dass er oder sie das Stimmrecht nicht bereits am bisherigen politischen Wohnsitz ausgeübt hat. Die Eintragung in das Stimmregister der Gemeinde Fällanden ist möglich bis am Dienstagabend vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag (gemäss § 5 Abs. 1 VPR: bis zum fünften Vortag des Wahl- oder Abstimmungstages).

Stimmberechtigte, welche die Unterlagen nicht oder nicht vollständig erhalten haben, können während der Öffnungszeiten des Gemeindehauses bei der Abteilung Bevölkerung und Sicherheit ein Duplikat beziehen. Bitte nehmen Sie einen Ausweis mit.

Brieflich abstimmen

Senden Sie Ihre ausgefüllten Wahl- oder Abstimmungsunterlagen mit unterzeichnetem Stimmrechtsausweis per Post an die Gemeindeverwaltung, so dass diese rechtzeitig vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag eintreffen. Ohne unterzeichneten Stimmrechtsausweis ist die Stimmabgabe ungültig.