
Abmeldung/Wegzug
Sie ziehen aus der Gemeinde Fällanden weg?
Melden Sie Ihren Wegzug innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen via Online-Abmeldung
Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen bereit:
- Sozialversicherungsnummer (AHVN13)
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung
- Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen für die Bestätigung der Grundversicherung (nur bei Wegzug/Zuzug)
- Kreditkarte (Mastercard, VISA, PostFinance Card) für die Bezahlung der evtl. anfallenden Gebühren
Rechtlicher Hinweis: Für Ihre Bezahlung wird der Online-Bezahlservice BillingOnline der Post AG und der PostFinance verwendet. Die für die Zahlungsabwicklung eingegebenen Daten werden von der Post AG und der PostFinance sowie allenfalls von ihr beigezogenen Dritten (möglicherweise auch im Ausland) ausschliesslich für diesen Zweck verwendet.
Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:
- Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
- Ausländerausweis
- Geburtsurkunde (mit Eintrag der Elternnamen)
- Falls Sie verheiratet oder geschieden sind, ist eine Heirats- bzw. Scheidungsurkunde notwendig
Bitte beachten Sie, dass Ihr Heimatschein bei einer Online-Abmeldung direkt an die neue Gemeinde zugestellt wird.
Eine Abmeldung kann auch persönlich bei der Abteilung Bevölkerung und Sicherheit erfolgen.
Wegzug ins Ausland
Falls Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ist eine Online-Abmeldung nicht möglich. Melden Sie Ihren Wegzug ins Ausland möglichst frühzeitig der Abteilung Bevölkerung und Sicherheit und bringen Sie den Schriftenempfangsschein bzw. Ihren Ausländerausweis mit.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung und Sicherheit | 043 355 35 25 | bevoelkerung-sicherheit@faellanden.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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