Fristerstreckung Steuererklärung
Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2024
Ist es Ihnen nicht möglich, innert der gesetzlichen Frist die Steuererklärung einzureichen? Mit dem Online-Formular Fristerstreckung können Sie eine Verlängerung der Einreichefrist beantragen.
Aktuelle Information vom 27. Mär 2025:
Der Kanton Zürich hat die Frist zur Abgabe der Steuererklärung auf den 30. April 20025 verlängert. Dadurch sind auch Fristerstreckungen bis Ende April 2025 möglich.
Informationen in der Medienmitteilung des Kantons.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Fachbereich Steuern | 043 355 35 85 | steuern@faellanden.ch |
Bemerkung
Sie wünschen eine Fristerstreckung, dann lesen Sie bitte die folgenden Zeilen und tragen Ihre Daten ins Onlineformular ein.
Verfahren
Unbedingt zu beachten:
- die Steuererklärung ist im Normalfall bis Ende März des laufenden Jahres einzureichen.
- Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichefrist einzugeben. Nach diesem Termin eingereichte Gesuche können nicht mehr bewilligt werden.
- Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Wer eine Frist länger als 30.11. der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe in schriftlicher Form an das Gemeindesteueramt richten. Als schwerwiegende Gründe gelten z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit oder Militärdienst.
- Juristische Personen haben das Gesuch beim Kantonalen Steueramt mit der erhaltenen Fristenkarte einzureichen: Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.