Hundekontrolle An- und Abmeldung

Möchten Sie einen Hund an- bzw. abmelden?

Sie können Ihren Hund gerne online anmelden, indem Sie das Formular vollständig ausfüllen und uns die Angaben übermitteln. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie uns die benötigten Unterlagen am Schalter vorbeibringen. 

Abmeldungen können Sie ebenfalls bequem online mittels Formular abwickeln. Selbstverständlich ist dies auch via Mail oder auf dem Postweg möglich.

Vielen Dank!

 

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen es uns elektronisch ein.

Auszug aus dem Hundegesetz: Art. 21

Hundehalterinnen und Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohngemeinde an und machen die erforderlichen Angaben.

Innert der gleichen Frist meldet die Hundehalterin oder der Hundehalter der Gemeinde

  • eine Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters
  • die Übernahme des Hundes durch eine andere Halterin oder einen anderen Halter
  • den Tod des Hundes.

 

Unterlagen

Für die Anmeldung eines Hundes benötigen Sie

  • entsprechende Kursnachweise (je nach Hunderasse)
  • eventuell Nachweis der bereits bezahlten Hundesteuer der ehemaligen Wohngemeinde
  • vorzugsweise Kopie der Haftpflichtversicherung
  • Impfpass

Verfahren

Bitte denken Sie daran, den Adresswechsel bei An- und Abmeldung zusätzlich bei der AMICUS zu registrieren (www.amicus.ch).

 

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Gemeinde und bei der zentralen Datenbank AMICUS anzumelden. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00, bei verspäteter Meldung kostet sie CHF 40.00.

Die Hundesteuer ist für ein Kalenderjahr zu entrichten. Die Steuer wird einmal jährlich im Frühjahr in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr für die Verabgabung beträgt CHF 180.00 (inkl. CHF 30.00 Kantonsgebühren).

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.