Hundekontrolle An- und Abmeldung
Möchten Sie einen Hund an- bzw. abmelden?
Sie können Ihren Hund gerne online anmelden, indem Sie das Formular vollständig ausfüllen und uns die Angaben übermitteln. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie uns die benötigten Unterlagen am Schalter vorbeibringen.
Abmeldungen können Sie ebenfalls bequem online mittels Formular abwickeln. Selbstverständlich ist dies auch via Mail oder auf dem Postweg möglich.
Vielen Dank!
Informationen zu den Hundekursen: Die revidierte Hundeverordnung ist noch nicht in Kraft. Deshalb ist die Hundeausbildung im Kanton Zürich aktuell für alle Hunde obligatorisch, die nicht als kleinwüchsig gelten. Mit dem Kurs-Guide finden Sie rasch heraus, ob Sie mit Ihrem Hund eine Ausbildung absolvieren müssen und welche Kurse Pflicht sind. Ist der Hund bei der Übernahme älter als 8 Jahre alt, entfällt das Kurs-Obligatorium. Die praktischen Kurse sind bei anerkannten Hundeausbilderinnen oder -ausbildern zu besuchen. Eine Liste der anerkannten Hundetrainerinnen und -trainer finden Sie auf der Homepage des kantonalen Veterinäramtes.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bevölkerung und Sicherheit | 043 355 35 25 | bevoelkerung-sicherheit@faellanden.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen es uns elektronisch ein.
Auszug aus dem Hundegesetz: Art. 21
Hundehalterinnen und Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohngemeinde an und machen die erforderlichen Angaben.
Innert der gleichen Frist meldet die Hundehalterin oder der Hundehalter der Gemeinde
- eine Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters
- die Übernahme des Hundes durch eine andere Halterin oder einen anderen Halter
- den Tod des Hundes.
Unterlagen
Für die Anmeldung eines Hundes benötigen Sie
- entsprechende Kursnachweise (je nach Hunderasse)
- eventuell Nachweis der bereits bezahlten Hundesteuer der ehemaligen Wohngemeinde
- vorzugsweise Kopie der Haftpflichtversicherung
- Impfpass
Verfahren
Bitte denken Sie daran, den Adresswechsel bei An- und Abmeldung zusätzlich bei der AMICUS zu registrieren (www.amicus.ch).
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Gemeinde und bei der zentralen Datenbank AMICUS anzumelden. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00, bei verspäteter Meldung kostet sie CHF 40.00.
Die Hundesteuer ist für ein Kalenderjahr zu entrichten. Die Steuer wird einmal jährlich im Frühjahr in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr für die Verabgabung beträgt CHF 180.00 (inkl. CHF 30.00 Kantonsgebühren).
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.