Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben grundsätzlich Anspruch auf Krankenkassen-Prämienverbilligung.

Für die Prüfung des Anspruchs ist ausschliesslich die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich) zuständig

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur individuellen Prämienverbilligung direkt an die SVA Zürich, Tel. 044 448 53 75 oder per E-Mail an SVA Zürich.

Den Antrag auf IPV können Sie direkt online unter diesem Link ausfüllen: Antragsformular IPV.

 

 

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