Das Parkieren von Motorfahrzeugen auf dem Gebiet der Gemeinde Fällanden ist einheitlich organisiert. Als Grundlage dient das Parkierungsreglement vom 30. März 2021.

Die Gemeinde Fällanden wird in folgende Parkierungszonen unterteilt. Die Ortspläne mit den eingezeichneten Zonen sind weiter unten bei den Dokumenten einsehbar. 


Weisse Zone/Quartierstrassen

Die Quartierstrassen im ganzen Gemeindegebiet werden als Weisse Zone bezeichnet. Innerhalb dieser Zone gilt von Montag bis Samstag jeweils zwischen 06.00 und 22.00 Uhr eine unentgeltliche Parkzeitbeschränkung von 6 Stunden, die blaue Parkscheibe muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt werden. Fahrzeuge müssen innerhalb der Markierung Platz haben und darin abgestellt werden.

Parkberechtigungen/Dauerparkkarten
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Fällanden sowie Arbeitnehmende von Geschäftsbetrieben mit Steuersitz in Fällanden können für zeitlich unbeschränktes Parkieren eine Parkberechtigung beziehen (ausgenommen die Tagesparkberechtigung, diese kann von jedermann/-frau bezogen werden). Monats- und Jahresparkkarten werden nur für leichte Motorwagen und Motorräder ausgestellt. Fahrzeuge, die breiter sind als die Markierung, oder Anhänger dürfen in den weissen Zone nicht abgestellt werden. 

Die Parkberechtigungen werden als elektronische Parkkarte (eParkkarte) ausgestellt. Das bedeutet, dass Sie keine eigentliche Parkkarte hinter der Windschutzscheibe deponieren müssen. Informationen, wie Sie eine eParkkarte erwerben, finden Sie in der Broschüre «Digital parkieren in Fällanden» weiter unten bei den Dokumenten.

Es können drei verschiedene Arten von Parkberechtigungen erworben werden:

  • Tagesparkberechtigung (für alle)
  • Monatsparkberechtigung (Einwohner/innen und Arbeitnehmende)
  • Jahresparkberechtigung (Einwohner/innen und Arbeitnehmende)

Die Gebühren für die Parkberechtigungen stellen sich wie folgt zusammen:

  • Tagesparkberechtigung CHF 7.00
  • Monatsparkberechtigung Auto CHF 50.00
  • Monatsparkberechtigung Motorrad CHF 25.00
  • Jahresparkberechtigung Auto CHF 600.00
  • Jahresparkberechtigung Motorrad CHF 300.00
     

Blaue Zone/Industriegebiete und Parkierungsanlagen in Fällanden

In den Industriegebieten sowie auf den Parkierungsanlagen in Fällanden (ausgenommen
Jugendherberge) gilt die Blaue Zone. Innerhalb dieser Zone gilt an allen Tagen jeweils von 08.00 bis 19.00 Uhr eine Parkzeitbeschränkung von einer Stunde respektive maximal 1 Stunde und 30 Minuten. Massgebend ist jeweils die genaue Ankunftszeit, zu Kontrollzwecken muss die blaue Parkscheibe hinterlegt werden.
 

Parkierungsanlage Jugendherberge

Der Parkplatz bei der Jugendherberge ist rund um die Uhr und an allen Tagen gebührenpflichtig (CHF 1.– pro Stunde), die Gebühr wird mittels einer Parkuhr erhoben. Es gilt eine maximale Parkdauer von 15 Stunden. 

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Bargeld (Münz)
  • Parkingpay
  • TWINT

Fischer/innen und Segler/innen können eine Sonderbewilligung für CHF 50.– pro Monat bzw. CHF 600.– pro Jahr erwerben. Für Besitzer/innen eines Wasserplatzes für Boote ist es möglich, eine vergünstigte Sonderbewilligung bei der Gemeindeverwaltung zu beziehen.

Parkkarten können ab Anfang August 2022 über die Gemeindewebseite oder via Parkingpay bezogen werden.

 

Zugehörige Objekte

Name
Digital_parkieren_in_Fallanden.pdf (PDF, 119.71 kB) Download 0 Digital_parkieren_in_Fallanden.pdf
FAQ_Parkieren_in_der_Weissen_Zone.pdf (PDF, 114.22 kB) Download 1 FAQ_Parkieren_in_der_Weissen_Zone.pdf
Parkierungszonen_Benglen_Anhang_1b_zu_Parkierungsreglement.pdf (PDF, 235.44 kB) Download 2 Parkierungszonen_Benglen_Anhang_1b_zu_Parkierungsreglement.pdf
Parkierungszonen_Faellanden_Anhang_1a_zu_Parkierungsreglement.pdf (PDF, 507.59 kB) Download 3 Parkierungszonen_Faellanden_Anhang_1a_zu_Parkierungsreglement.pdf
Parkierungszonen_Pfaffhausen_Anhang_1c_zu_Parkierungsreglem.pdf (PDF, 220.11 kB) Download 4 Parkierungszonen_Pfaffhausen_Anhang_1c_zu_Parkierungsreglem.pdf