Schutzraum

Im Katastrophenfall oder bei einem bewaffneten Konflikt steht jeder Einwohnerin und jedem Einwohner der Schweiz ein Platz in einem Schutzraum zur Verfügung.

Die Schutzraum-Zuweisung wird durch die Gemeinde Fällanden periodisch neu berechnet und kann sich verändern. Den aktuell vorgesehenen Schutzraum für Ihre Wohnadresse und für alle mit Ihnen im gleichen Haushalt lebenden Personen können sie hier abfragen.

Bei Anordnung des Schutzraumbezugs durch die Behörden suchen Sie zusammen mit ihren Mitbewohnern den zugeteilten Schutzraum auf. Befolgen Sie die Anordnungen der Behörden und nehmen Sie ein Notgepäck mit.

Weitere Informationen zum Thema Schutzräume finden sie auf der Homepage des Bundesamts für Bevölkerungsschutz sowie der Homepage der Fachstelle Schutzbauten des Kantons Zürich.

 

Notvorrat

Die Bevölkerung sollte in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung verpflegen zu können. Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) rät deshalb dazu, einen Notvorrat für rund eine Woche zu halten. Zum Notvorrat gehören in erster Linie lagerfähige Lebensmittel und 9 Liter Wasser pro Person sowie die wichtigsten Medikamente. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Information, Warnung und Alarmierung

Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) empfiehlt die Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren.

Zugehörige Objekte