Bootsplatzvermietung
Die Gebühren sind im gültigen Gebührenreglement hinterlegt, unter Artikel 53 und 54.
Für das Mieten eines Wasserplatzes besteht eine Warteliste. Die Nachfrage ist gross und die Liste dementsprechend lang; somit beträgt die Wartezeit auf einen Wasserplatz mehrere Jahre. Die Aufnahme auf die Liste erfolgt nach einer schriftlichen Anmeldung (per Post oder E-Mail). Diese ist jeweils wieder jährlich und ohne Aufforderung bis Ende Februar zu erneuern. Für das Führen auf der Warteliste wird eine Gebühr von CHF 50.- / Kalenderjahr erhoben.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hochbau und Liegenschaften | 043 355 35 15 | hochbau-liegenschaften@faellanden.ch |