
Strom
Pikett |
Notfalldienst für Strom und Wasser 24 Stunden während 365 Tagen: Überlandfunk, Telefonnummer 044 905 31 31 |
Notfalldienst für Gas 24 Stunden während 365 Tagen: Energie 360° AG, Zürich, Telefonnummer 0800 024 024 |
Stromprodukte und Tarifzeiten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ewf-basicstrom (Standardprodukt) Beim ewf-basicstrom handelt es sich um Strom, welcher zu 100 % aus erneuerbaren Energien (100 % Wasserkraft aus der Schweiz) besteht. |
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ewf-ökostrom Der ewf-ökostrom wird aus Solarenergie-Anlagen und dem Trinkwasserkraftwerk Grundhilti produziert (100 % Fällander Ökostrom). |
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Tarifzeiten Siehe auch Broschüre Tarif- und Gebührenvorschriften unter Publikationen. |
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Sperrzeiten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Anschlussgesuche / Installationsanzeige / Fertigstellungsanzeige / SiNa | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neu- und Umbau Neue Installationen sowie Erweiterungen und Änderungen bestehender Installationen sind den Gemeindewerken zu melden. Für das Meldewesen sind entsprechende Formulare zu verwenden: Hausanschluss Strom - Anschlussgesuch |
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Sicherheitsnachweise Der/die Eigentümer/in der elektrischen Installationen (Gemeindewerke Fällanden) sind verantwortlich, dass die elektrischen Installationen ständig den Sicherheitsanforderungen und den Regeln der Technik entsprechen. Der/die Eigentümer/in muss die Sicherheit von elektrischen Installationen nach der Erstellung und dann in festgelegten Kontrollperioden überprüfen lassen. Mit dem entsprechenden Sicherheitsnachweis (SiNa) wird dem Elektrizitätswerk Fällanden der gefahrlose Zustand der Anlage bestätigt. Kontrollperioden
Elektrische Installationen mit 10-oder 20-jähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden. Installations- und kontrollberechtige Firmen |
Strassenbeleuchtung |
Ist Ihnen ein Defekt oder eine Störung bei einer Strassenlampe der Gemeinde Fällanden aufgefallen? Wir sind Ihnen für jede Störungsmeldung der Strassenbeleuchtung via online-Formular dankbar. |
Adresswechsel / Mieterwechsel / Zuzug / Wegzug |
Da bei einem Wohnungs- oder Geschäftslokalwechsel eine Zwischenablesung des Energieverbrauchs notwendig ist, bitten wir Sie, sich frühzeitig vor dem Umzugstermin bei uns zu melden. Damit grosse Abweichungen und hohe Kosten im Falle eines Leerstands vermieden werden können, sind wir auf Hinweise zu Mieterwechseln seitens des Vermieters angewiesen. Wird keine Zwischenablesung vorgenommen, so wird Ihnen der gesamte Energieverbrauch bis zur nächsten ordentlichen Ablesung in Rechnung gestellt. Somit wird Ihnen auch der Energieverbrauch eines allfälligen Nachmieters verrechnet. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Adresswechsel auch der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Fällanden unter Dienstleistungen von A-Z Abmeldungen/Wegzug melden müssen. |
Ablesung |
Die Zähler werden jährlich im Dezember durch die Gemeindewerke abgelesen. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise: 3 Akontorechnungen und 1 Abrechnung. Im Falle einer Aufforderung zur Ablesung des Stromzählers und des Wasserzählers der Gemeindewerke Fällanden können Sie uns die Daten gerne via online-Formular übermitteln. |
Anmeldung elektrische Wärme (Raumheizungen und Wassererwärmung) |
Falls Sie eine Raumheizung oder Wassererwärmung (elektrische Wärme) anmelden möchten, können Sie die diesbezüglichen Angaben gerne via Formular den Gemeindewerken übermitteln. |
Kantonales Förderprogramm für Ladeinfrastruktur
Am 30. April 2023 hat der Kanton Zürich ein innovatives Förderprogramm für die Ladeinfrastruktur ins Leben gerufen. Dieses Programm ermöglicht es Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden gleichermassen, von einer einmaligen finanziellen Unterstützung für den Ausbau von Ladestationen zu profitieren.
Sie möchten mehr über dieses spannende Förderprogramm erfahren? Dann folgen Sie einfach dem untenstehenden Link und informieren Sie sich über die Bedingungen und den Ablauf der Antragstellung:
Falls Sie bei der Antragstellung Unterstützung benötigen, sind die Gemeindewerke Fällanden gerne für Sie da.
Anschluss Energieerzeugungsanlage EEA(Photovoltaik) |
Das Anschliessen von eigenen Energieerzeugungsanlagen ist bewilligungspflichtig. Falls Sie ein Gesuch über den Anschluss einer Energieerzeugungsanlage einreichen wollen, können Sie dies direkt via online-Formular übermitteln. Für Informationen über den Ablauf des Anschlusses einer Energieerzeugungsanlage stehen Ihnen folgende Merkblätter bzw. Dokumente zur Verfügung: Energieerzeugungsanlage (Photovoltaik) - Merkblatt |
Elektronische Rechnungen - eBill |
Über Ihr Online-Banking können Sie sich bei eBill anmelden. Fügen Sie die Gemeindewerke Fällanden als Rechnungssteller hinzu. Sobald die Anmeldung verifiziert ist, erhalten Sie Ihre zukünftige Stromrechnung elektronisch. Weitere Informationen zu eBill: https://www.ebill.ch Oder möchten Sie Ihre Rechnung zukünftig per E-Mail erhalten? Bitte melden Sie sich bei uns, |
LSV |
Wenn Sie Ihre Rechnungen gerne über LSV bezahlen wollen, steht Ihnen das entsprechende Formular im Online-Schalter zur Verfügung, welches Sie direkt Ihrer Bank (Bankbelastung) zukommen lassen können. Das Formular Debit Direct PostFinance (Postbelastung) bitte direkt an uns schicken. |