Administrative Pflichten 
Hunde müssen gechipt, registriert, angemeldet und versichert sein.

Der Mikrochip darf nur von Tierärztinnen und Tierärzten gesetzt werden. Nach dem Setzen des Mikrochips registriert die Tierärztin oder der Tierarzt den Hund bei der Hundedatenbank Amicus. 

Wer einen Hund hält, muss für diesen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken verfügen. 


Anmeldung / Mutationen
Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, muss dieser ab dem dritten Lebensmonat bei der Gemeinde innert 10 Tagen angemeldet werden. Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) müssen ebenfalls innert 10 Tagen der Gemeinde mitgeteilt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Hundebüchlein mit Chip-Nummer


Zusätzlich sind diese Mutationen zwingend bei AMICUS zu melden:
AMICUS
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130a
3014 Bern
info@amicus.ch
www.amicus.ch


Gebühren 
Die Abgabe pro Jahr und Hund beträgt CHF 180 (inkl. CHF 30 Kantonsgebühren). Der Betrag muss bis spätestens Ende März des laufenden Jahres überwiesen werden.
 

Weitere Gebühren
CHF 20 für die Anmeldung
CHF 40 für die verspätete Anmeldung 
 

 

Revidierte Hundegesetzgebung ab 1. Juni 2025

Das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung treten per 1. Juni 2025 in Kraft. Die Neuerungen vereinheitlichen die Ausbildungspflicht für Hundehaltende und verbessern gleichzeitig die Ausbildungsqualität. Folgendes ändert sich bei der Hundeausbildung:


Theoriekurs für Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende
Neu müssen Hundehalterinnen und Hundehalter, die noch nie oder seit über zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, einen Theoriekurs mit abschliessender Prüfung absolvieren. Der Kurs dauert im Schnitt zwei Stunden und ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich zu absolvieren.

Die Kursbestätigung muss mit der Anmeldung des Hundes, aber spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Hundehaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.

 

Praktischer Ausbildungskurs für ALLE Hunde
Künftig müssen alle Hundehaltende einen praktischen Hundekurs absolvieren, unabhängig von der Grösse oder Rasse des Hundes. Die praktische Ausbildung umfasst sechs Lektionen und kann ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes begonnen werden. Der Kurs muss innerhalb eines Jahres nach Beginn der Hundehaltung oder des Zuzuges in den Kanton Zürich abgeschlossen werden. Die Ausbildung muss bei einer Hundeausbildnerin oder einem Hundehausbildner erfolgen, die oder der über die entsprechende Bewilligung des Veterinäramts verfügt. Die Ausbildung hat jeweils die bei Amicus als Hundehalterin oder Hundehalter registrierte Person mit dem Hund zu absolvieren. Diese Aufgabe kann nicht an ein Familienmitglied oder an eine Drittperson delegiert werden.

Die Bestätigungskopie über den besuchten Kurs ist innerhalb eines Monats bei der Gemeinde Abteilung Bevölkerung und Sicherheit einzureichen. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Kursnachweise zu prüfen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Bevölkerung und Sicherheit gerne zur Verfügung.

 

Zugehörige Objekte