Allgemeines
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Durch diese Kennzeichnungspflicht entfällt die Hundemarke. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen und direkt der AMICUS gemeldet.

Neben der Liste für kleinwüchsige Hunde gibt es zwei verschiedene Rassetypenlisten. Mit Rassetyp I bezeichnet man die grossen oder massigen Rassetypen. Mit Rassetyp II werden die Rassetypen mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial bezeichnet.

Gemäss § 8 des Hundegesetzes, ist der Erwerb, die Zucht sowie der Zuzug von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Rassetyp II) verboten. Für Hunde, für die wegen auswärtigen Wohnsitzes der Halterin oder des Halters keine zürcherische Haltebewilligung erforderlich ist, gilt im öffentlichen zugänglichen Raum ein Leinen- und Maulkorbzwang.

Wer einen Hund hält, muss für diesen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken verfügen. 


Anmeldung / Mutationen
Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, muss dieser ab dem dritten Lebensmonat bei der Gemeinde innert 10 Tagen angemeldet werden. Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) müssen ebenfalls innert 10 Tagen der Gemeinde mitgeteilt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Hundebüchlein mit Chip-Nummer


Zusätzlich sind diese Mutationen zwingend bei AMICUS zu melden:
AMICUS
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130a
3014 Bern
info@amicus.ch
www.amicus.ch


Gebühren 
Die Abgabe pro Jahr und Hund beträgt CHF 180 (inkl. CHF 30 Kantonsgebühren). Der Betrag muss bis spätestens Ende März des laufenden Jahres überwiesen werden.
 

Weitere Gebühren
CHF 20 für die Anmeldung
CHF 40 für die verspätete Anmeldung 
 

Voraussetzungen zur Haltung eines Hundes
Durch das neue Hundegesetz und die Verordnung hat sich einiges verändert, betreffend Pflichten und Rechte einer Hundehalterin / eines Hundehalters.

Weitere wichtige Informationen betreffend Hundehaltung finden Sie auf der Homepage des Veterinäramtes

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