Oft reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte und geben Ihnen die notwendigen Formulare ab. Die Zusatzleistungen werden berechnet und ausgerichtet durch die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 043 355 35 70. 

Besten Dank!

Zugehörige Objekte