Abmeldebestätigung
Bei einer Abmeldung ins Ausland benötigen Sie eine Abmeldebestätigung, damit Sie zum Beispiel die Krankenversicherung kündigen können. Die Bestätigung kann erst nach erfolgter Abmeldung (maximal einen Monat vor Ausreise möglich) bezogen werden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung und Sicherheit | 043 355 35 25 | bevoelkerung-sicherheit@faellanden.ch |