Der Fachbereich Steuern ist zuständig für

  • die Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern sowie der Direkten Bundessteuer
  • den Bezug der Staats- und Gemeindesteuern
  • die Veranlagung und den Bezug der Grundstückgewinnsteuer, welche durch die Grundsteuerkommission festgelegt wird
  • die Inventarisation in Todesfällen
  • interkommunale Steuerausscheidungen


Zahlungsadressen
Postkonto 80-26873-3
IBAN CH29 0900 0000 8002 6873 3

Zürcher Kantonalbank, Dübendorf
Konto Nr. 1140-0211.002
IBAN CH68 0070 0114 0002 1100 2

Einzahlungsschein / Überweisung
Bitte verwenden Sie für die Zahlung(en) ausschliesslich die von uns zugestellten Einzahlungsscheine mit den entsprechenden Referenznummern, sodass Ihre Überweisung bei uns für das korrekte Steuerjahr verbucht werden kann. Möchten Sie einen Dauerauftrag einrichten, benützen Sie bitte die Referenznummer des Einzahlungsscheins ohne Betrag.

Weiterführende Information:

Verändertes Einkommen / Vermögen gegenüber dem Vorjahr

Sollten Ihre voraussichtlichen Einkommens- und Vermögenswerte im laufenden Jahr gegenüber der zugestellten Rechnung erheblich abweichen, teilen Sie und dies bitte schriftlich mit. Die provisorische Rechnung des laufenden Jahres wird durch uns angepasst.
 

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