Schulpflege
Der Schulpflege obliegt die strategische Führung (Planung) der Schule. Fünf Schulpflegemitglieder bilden zusammen die Schulpflege. Ihre Aufgaben richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften des Kantons und der Gemeindeordnung von Fällanden. Die Schulpflegemitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis.
Sie besuchen die zugeteilten Klassen, nehmen an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Besuchstagen teil.
Die Schulpflege hat ihre Aufgaben bestimmten Ressorts zugeteilt, die jeweils von einer Kommission oder einem Ausschuss betreut werden.
Sie finden im BehördenhandbuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und im VolksschulgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. weiterführende Informationen zu den Aufgaben der Schulpflege.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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