Montag, Mittwoch und Donnerstag
8.30 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr Dienstag
8.30 - 11.30 und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag
7.30 - 14.00 Uhr
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Die Sozialbehörde ist dafür zuständig, dass die persönliche Hilfe gewährleistet und die wirtschaftliche Hilfe durchgeführt wird. In die Zuständigkeit der Behörde fallen ausserdem die Bereiche Sozialversicherung (AHV-Zweigstelle, Zusatzleistungen zur AHV/IV) und Asyl (Unterbringung, Lebensunterhalt, Lokale Anlauf- und Beratungsstelle Integration LAI)
Die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen und die Ausrichtung von Kleinkinderbetreuungsbeiträgen sind ebenfalls Aufgaben der Sozialbehörde.
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