Das Wahlbüro besteht mit Einschluss des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin als Vorsitzenden oder Vorsitzende aus einer vom Gemeinderat zu bestimmenden Zahl von Mitgliedern. Die Mitglieder werden gemäss der Gemeindeordnung durch den Gemeinderat gewählt.

Der Schreiber oder die Schreiberin des Gemeinderates führt das Sekretariat.

Das Wahlbüro besorgt die ihm durch das Gesetz über die politischen Rechte zugewiesenen Aufgaben.

 

Die Entschädigung für die Mitglieder des Wahlbüros ist im Entschädigungsreglement der Gemeinde geregelt. Das aktuelle Entschädigungsregelment der Gemeinde Fällanden finden Sie in der Rechtssammlung.

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