Schiffsmelde- und Reinigungspflicht ab April
Die aktuell geltenden Einschränkungen für das Einwassern von Schiffen im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee werden per 1. April 2025 abgelöst von der kantonsweiten und auf allen schiffbaren Gewässern geltenden Schiffsmelde- und -reinigungspflicht.
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen des Kantons Zürich:
Alle Schiffe mit Kennzeichen benötigen ab dem 1. April 2025 eine Einwasserungsfreigabe, wenn sie in ein Gewässer im Kanton Zürich einwassern bzw. bereits in einem Zürcher Gewässer liegen. Daher müssen alle Halterinnen und Halter eines im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffs (Schiffe mit ZH Kennzeichen) bis am 30. April 2025 eine Selbstdeklaration des «Heimgewässers» für ihr Schiff ausfüllen. Die Selbstdeklaration wird ab dem 1. April 2025 möglich sein. Alle Halterinnen und Halter von im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffen erhalten dazu in den nächsten Tagen einen Brief mit dem Zugang zum digitalen Meldeformular.
Haltende von Schiffen auf dem Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee, die diesen See seit Januar 2025 bereits als Heimgewässer für ihr Schiff deklariert haben, müssen das Formular nicht erneut ausfüllen.
Jeder Gewässerwechsel eines immatrikulierten Schiffs ab dem 1. April 2025 muss vorab über eine elektronische Plattform gemeldet werden. Das Schiff muss dann durch eine dazu autorisierte Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt werden (Terminvereinbarung nötig). Daraufhin wird eine Einwasserungsfreigabe für das gemeldete Gewässer automatisiert per E-Mail zugesendet.
Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt auch bei nautischen Anlässen (Regatten und offiziell aufgeschaltete Trainings). Veranstalter und Vereine müssen nach einer entsprechenden Schulung gewisse Schiffstypen vor der Einwasserung kontrollieren und einen Reinigungsnachweis ausstellen. Die betreffenden Schiffstypen dürfen im Rahmen von nautischen Anlässen gemäss Vorgaben selbst gereinigt werden. Die betroffenen Clubs und Vereine wurden bereits entsprechend informiert und die Schulungstermine mitgeteilt.
Für Schiffe ohne Kennzeichen sowie für Wassersport- oder Fischereigeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Gewässerwechsel dringend empfohlen.
Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung schädlicher invasiver Tiere und Pflanzen.
Unter www.zh.ch/schiffsreinigung finden Sie wichtige Informationen, u. a.
- die Adressen von Reinigungsbetrieben, die autorisiert sind, Reinigungsnachweise auszustellen
- weitere Informationen zur Schiffsreinigung
- zum Download verfügbare Informationsmaterialien
- Merkblätter zu nautischen Anlässen
- Häufig gestellte Fragen und Antworten
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