Todesfälle
Meldung Todesfall
Verstirbt eine Person zu Hause, verständigen die Angehörigen zuerst eine Ärztin oder einen Arzt, die/der den Tod bestätigt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Dieses Formular muss im Original innert zwei Tagen persönlich der Abteilung Bevölkerung und Sicherheit (Bestattungsamt) der Gemeinde Fällanden übergeben werden. An Wochenenden kann mit der Benachrichtigung bis zum nächsten Werktag gewartet werden. An Feiertagen wird ein Pikettdienst angeboten. Die Erreichbarkeit wird auf der Bandansage und auf der Homepage der Gemeinde Fällanden publiziert.
Ist die Polizei involviert und handelt es sich um einen unnatürlichen Todesfall, ist die Polizei zur Anzeige verpflichtet.
Verstarb die Person in einer Institution, ist diese zuständig für die Anmeldung des Todesfalles.
Bestattung
Für die Bestattung ist die Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person zuständig. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde Fällanden hat, unabhängig von der Konfessionszugehörigkeit, Anspruch auf eine Bestattung auf unserem Friedhof Zil.
Todesfallgespräch
Es wird empfohlen, den Todesfall der Abteilung Bevölkerung und Sicherheit (Bestattungsamt) zuerst telefonisch oder per E-Mail zu melden. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, um alle Einzelheiten zu besprechen und Ihre Fragen zu beantworten. Wir bitten Sie, zum persönlichen Gespräch folgende Unterlagen mitzubringen:
- Original der ärztlichen Todesbescheinigung (bei Eintritt Todesfall zu Hause)
- Pass und/oder Identitätskarte der/s Verstorbenen
Kontakt für Terminvereinbarung: Abteilung Bevölkerung und Sicherheit per Telefon 043 355 35 25 oder Email.
Einsargung und Überführung
Die Abteilung Bevölkerung und Sicherheit (Bestattungsamt) koordiniert und organisiert in Absprache mit den Angehörigen die Einsargung und die Überführung durch unser Bestattungsunternehmen.
An Feiertagen oder Wochenenden können sich die Angehörigen für Einsargung und Überführung direkt an unseren Bestatter Hans Gerber AG, Lättenstrasse 9, 8315 Lindau, Telefon 052 355 00 11, office@gerber-lindau.ch, wenden.
Informationen
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre «Handreichung für den Todesfall» (unter Dokumenten) oder erhalten Sie direkt bei der Abteilung Bevölkerung und Sicherheit (Bestattungsamt).
Trauerredner*innen
Sie trauern um einen nahestehenden Menschen und möchten in einer konfessionslosen Feier Abschied nehmen. Der Verein "Zürcher Trauerredner*innen" unterstützt Sie bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Webseite Trauerredner*innen
Das 830.1 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen ist unter e-Publikationen verfügbar.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Bestattungswunsch.pdf (PDF, 138.92 kB) | Download | 0 | Bestattungswunsch.pdf |
Handreichung_fur_den_Todesfall_2022.pdf (PDF, 1011.6 kB) | Download | 1 | Handreichung_fur_den_Todesfall_2022.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung und Sicherheit | 043 355 35 25 | bevoelkerung-sicherheit@faellanden.ch |