Solarstrom
Solarstrom mit Nachbarn teilen
- Zusammenschluss Eigenverbrauch (ZEV)
- Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
- Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVG)
Aktuelles per Januar 2026
Den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gibt es bereits seit 2018. Mit dem neuen Stromgesetz wurde der ZEV im Januar 2025 zudem mit Regelungen erweitert, die einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ermöglichen.
Ab 2026 können darüber hinaus lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gegründet werden. Diese Erweiterung erlaubt den Verkauf von überschüssigem Solarstrom in der ganzen Gemeinde.
Diese Modelle richten sich an Anlagenbetreiber oder Zusammenschlüsse, die die Abrechnungen der Teilnehmer eigenständig oder durch externe Dienstleister erstellen. Das EW Fällanden stellt dem ZEV Inhaber die Lastgangsdaten via FTP zur Verfügung (im CSV-Format).
Bis anhin hat das EW Fällanden das Produkt ZEV Deluxe angeboten. Bei dieser Dienstleistung hat das EW Fällanden die Abrechnungen und das Inkasso für alle ZEV Teilnehmer übernommen. Ab dem 01.01.2026 wird diese Dienstleistung eingestellt.
DIe Dienstleistungen des Elektrizitätswerks Fällanden (EWF)
EWF-EVG und EWF-vEVG
Sie sind Betreiber einer Solaranlage im Versorgungsgebiet der Werke Fällanden und möchten den produzierten Strom mit Mietern, Stockwerkeigentümern oder mit Nachbarn am gleichen Netzanschlusspunkt gemeinsam nutzen? Mit dem EWF-EVG oder EWF-vEVG können Sie dies unkompliziert umsetzen, ohne der zusätzlichen Aufgaben die ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) mit sich bringt. Die Werke Fällanden übernehmen weiterhin die Abrechnung und das Inkasso, sowohl des Eigenverbrauchs wie auch des Netzbezugs.
ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch):
- Mehrere Parteien in einem Gebäude oder Areal nutzen gemeinsam den lokal erzeugten Solarstrom.
- Die Teilnehmer werden vom ZEV selbst abgerechnet, was ihnen eine eigene Tarifgestaltung ermöglicht.
vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch):
- Ermöglicht die gemeinsame Nutzung von Solarstrom über mehrere Nachbargebäude hinweg, solange sie über denselben Netzanschlusspunkt verbunden sind.
- Die Zählerdaten mehrerer Zähler können virtuell zusammengefasst werden.
- Die Teilnehmer werden vom vZEV selbst abgerechnet.
EVG / vEVG (Eigenverbrauchsgemeinschaft):
- Mehrere Parteien in einem Gebäude oder Areal nutzen gemeinsam den lokal erzeugten Solarstrom. (Voraussetzung: gleicher Netzanschlusspunkt)
- Die Abrechnung erfolgt durch EW Fällanden. Keine eigene Tarifgestaltung möglich.
- LEG (Lokale Energiegemeinschaft):
- Eine Erweiterung des ZEV- und vZEV-Konzepts, die ab 2026 eine lokale Nutzung von überschüssigem Solarstrom in der Gemeinde Fällanden ermöglicht.
- Verbraucher können den lokal produzierten Solarstrom gemeinsam nutzen, und das, auch wenn sie nicht im selben Gebäude sind.
- EW Fällanden stellt Ihnen eine Matching-Plattform auf www.leghub.ch (ab Januar 2026 aktiv) zur Verfügung. Auf dieser Plattform können sich PV-Anlage Besitzer und interessierte Teilnehmer aus unserer Gemeinde zusammenschliessen und einer LEG beitreten.
- Die Teilnehmer werden von der LEG oder einem Drittanbieter selbst abgerechnet, was ihnen eine eigene Tarifgestaltung ermöglicht.
Preise
EVG/vEVG
Kosten für den Produzenten:
- Die, den Teilnehmenden für den Eigenverbrauch in Rechnung gestellten, Einnahmen werden abzüglich der Dienstleistungsgebühr von 3 Rp./kWh der Gemeinschaft/dem Produzenten gutgeschrieben.
- Initialisierung Messung & Abrechnung EVG oder v EVG: einmalig CHF 390.-
Bei Mieter- oder Eigentümerwechsel sowie bei Vertragsanpassungen:
- Administrationsgebühr für Vertragsanpassungen: CHF 40.- pro Zähler (wird dem Produzent in Rechnung gestellt)
- Ausserterminliche Zwischenablesung: CHF 40.- pro Zähler (wird dem Teilnehmer in Rechnung gestellt)
ZEV / vZEV / LEG
Initialisierung Messung & Abrechnung ZEV und LEG: einmalig CHF 130.-
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Tiefbau und Werke | 043 355 35 65 | tiefbau-werke@faellanden.ch |