Generelles Feuer- und Feuerwerksverbot im gesamten Gemeindegebiet

17. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Brandgefahr erlässt der Gemeinderat Fällanden ab Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot im gesamten Gemeindegebiet Fällanden.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf.


Bereits seit dem 26. Juni 2026 besteht im Kanton Zürich ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe. Sowohl in Wäldern als auch auf Wiesen, Feldern, Böschungen und entlang von Hecken herrscht grosse Trockenheit. Bereits kleinste Funken können Brände auslösen.

Zum Schutz von Mensch, Natur und Sachwerten hat der Gemeinderat Fällanden deshalb entschieden, ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot zu erlassen.

Konkret bedeutet das Verbot:

  • kein Entfachen von offenen Feuer im Freien, auch nicht an offiziellen Feuerstellen
  • kein Grillieren mit Holz oder Holzkohle 
  • keine Höhenfeuer
  • kein Entzünden von Feuer auf Balkonen, Dachterrassen und Gartensitzplätzen
  • kein Abbrennen von Feuerwerk, einschliesslich Kleinfeuerwerk
  • kein Steigenlassen von Himmelslaternen und ähnlichen Fluggeräten

 

Weiterhin erlaubt:
Das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills bleibt auf Balkonen und Gartensitzplätzen erlaubt, sofern keine anderslautenden Vorschriften der Hausverwaltung bestehen. Dabei ist erhöhte Vorsicht geboten, indem man beispielsweise die Geräte auf einem kippsicheren und feuerfesten Untergrund platziert.

Missachtung des Verbots
Verstösse gegen das Feuer- und Feuerwerksverbot werden gemäss den geltenden feuerpolizeilichen Bestimmungen geahndet und können zur Verzeigung bei der zuständigen Untersuchungsbehörde führen.


Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Unterstützung beim Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.

Feuerverbot

Zugehörige Objekte

Name Download
2026 07 16 Präsidialverfügung GR Feuerverbot (PDF, 116 kB) Download 0 2026 07 16 Präsidialverfügung GR Feuerverbot