Hundekontrolle 04 An- / Abmeldung (kurz)
Sie können dies online abwickeln, indem Sie das Formular vollständig ausfüllen und uns die Angaben übermitteln. Ebenfalls können Sie uns die benötigten Unterlagen per Mail oder Post zustellen.
Vielen Dank!
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung und Sicherheit | 043 355 35 25 | bevoelkerung-sicherheit@faellanden.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Gemäss Hundegesetz Art. 6 gilt:
Wer einen Hund hält, muss für diesen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken verfügen.
Auszug aus dem Hundegesetz: Art. 21
Hundehalterinnen und Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohngemeinde an und machen die erforderlichen Angaben.
Innert der gleichen Frist meldet die Hundehalterin oder der Hundehalter der Gemeinde
- eine Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters
- die Übernahme des Hundes durch eine andere Halterin oder einen anderen Halter
- den Tod des Hundes.
Unterlagen
- entsprechende Kursnachweise (je nach Hunderasse)
- eventuell Nachweis der bereits bezahlten Hundesteuer der ehemaligen Wohngemeinde
- vorzugsweise Kopie der Haftpflichtversicherung
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.