Hundekontrolle 04 An- / Abmeldung (kurz)

Wünschen Sie einen Hund an- bzw. abzumelden?

Sie können dies online abwickeln, indem Sie das Formular vollständig ausfüllen und uns die Angaben übermitteln. Ebenfalls können Sie uns die benötigten Unterlagen per Mail oder Post zustellen.

Vielen Dank!

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen es uns elektronisch ein.

Gemäss Hundegesetz Art. 6 gilt:
Wer einen Hund hält, muss für diesen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken verfügen.

Auszug aus dem Hundegesetz: Art. 21
Hundehalterinnen und Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohngemeinde an und machen die erforderlichen Angaben.
Innert der gleichen Frist meldet die Hundehalterin oder der Hundehalter der Gemeinde
  • eine Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters
  • die Übernahme des Hundes durch eine andere Halterin oder einen anderen Halter
  • den Tod des Hundes.

Unterlagen

für die Anmeldung eines Hundes
  • entsprechende Kursnachweise (je nach Hunderasse)
  • eventuell Nachweis der bereits bezahlten Hundesteuer der ehemaligen Wohngemeinde
  • vorzugsweise Kopie der Haftpflichtversicherung

Verfahren

Bitte denken Sie daran, den Adresswechsel bei An- und Abmeldung zusätzlich bei der AMICUS zu registieren (www.amicus.ch).

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.