Quaggamuschel im Zürichsee: Einwasserungsverbot für den Greifensee
Damit die schädliche Quaggamuschel nicht mit Booten in andere Zürcher Seen verschleppt wird, verfügt der Kanton Zürich per sofort ein Einwasserungsverbot für den Greifen-, den Pfäffiker- und den Türlersee. Dies als Übergangsmassnahme, bis andere Vorgaben zum Schutz der Zürcher Gewässer vor invasiven gebietsfremden Tieren und Pflanzen umgesetzt sind.
Das gilt für immatrikulierte Boote
Immatrikulierte Boote dürfen auf dem Greifen-, dem Pfäffiker- und dem Türlersee ab sofort nicht mehr einwassern. Ab 2025 sollen im Kanton Zürich immatrikulierte Boote dann ausschliesslich in einem zuvor deklarierten Heimgewässer verkehren dürfen. Dies so lange, bis im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt ist, die bei jedem Gewässerwechsel zum Zug kommt.
Das gilt für andere Wasserfahrzeuge
Stand-Up-Paddel, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote müssen bei jedem Gewässerwechsel sorgfältig kontrolliert, mit heissem Wasser gereinigt und vollständig getrocknet werden. Das Gleiche gilt auch für die Fischerei- und Tauchausrüstung.
Link zur Medienmitteilung der Baudirektion vom 13. September 2024
Informationen zur korrekten Reinigung unter zh,ch/blinde-passagiere
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Zugehörige Objekte
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2024 09 12 Baudirektion Verfügung Verhinderung Ausbreitung Quaggamuschel (PDF, 1.33 MB) | Download | 0 | 2024 09 12 Baudirektion Verfügung Verhinderung Ausbreitung Quaggamuschel |