AHV Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) besteht aus einer Versicherung für pensionierte Personen sowie eine für Hinterlassene (Witwen, Witwer und Waisen) Beiträge Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie von Bund und Kantonen finanziert. Der Beitragssatz beträgt 8.4%. 4.2% des Lohnes wird der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer für die AHV abgezogen, 4.2% des Lohnes zahlt der Arbeitgeber. Es ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu zahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der Rente. Altersrenten Ab 2006 beginnt der ordentliche Anspruch auf die Altersrente bei Frauen ab 64 Jahren und bei Männern ab 65 Jahren. Die Höhe der Rente hängt von den geleisteten Beiträgen ab. Hinterlassenrenten Neben den Altersrenten werden Zusatzrenten, Kinderrenten, Waisenrenten, Witwenrenten, Witwerrenten und Hilflosenentschädigungen ausgerichtet. Ausgleichskassen Die AHV-Beiträge werden durch die AHV-Ausgleichskassen eingezogen. Sie führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto, wo alle Einkommen und die Zahl der Beitragsjahre eingetragen sind. Die Ausgleichskasse ist die Anlaufstelle für alle Auskünfte zur AHV. Detaillierte Informationen finden Sie auf der AHV-Website. |