Sie verlassen unsere Gemeinde? Personen, die aus Fällanden wegziehen, melden dies der Gemeinde gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) innert 14 Tagen.

Zu-, Um- und Wegzüge können online über die Plattform eUmzugCH gemeldet werden.
(Ausgenommen Wegzug ins Ausland)

https://zh.eumzug.swiss/app/eUmzugCH

Sie können sich aber auch persönlich direkt am Schalter abmelden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

Schweizer
Meldebestätigung
amtlicher Ausweis (Pass oder ID)

Ausländer
Ausländerausweis
amtlicher Ausweis (Pass oder ID)

Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Abmeldung persönlich vorzunehmen. Zudem muss das Steueramt zwecks Steuerabrechnung mindestens einen Monat vor der Ausreise kontaktiert werden.

Zugehörige Objekte