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Strom - Hausinstallations-Kontrolle Es besteht eine gesetzliche Pflicht, aus Sicherheitsgründen die elektrischen Hausinstallationen von Objekten in den folgenden Perioden zu prüfen: - alle 20 Jahre in Wohn- und Bürobauten
- alle 10 Jahre in gewerblich genutzten Räumen, Gaststätten, Restaurants, Schulhäusern usw.
- alle 5 Jahre in Industrien sowie Spitälern, Warenhäusern, Kinos usw.
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