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Strom - Hausinstallations-Kontrolle

Zuständiges Departement:Werke
Zuständiger Bereich:Stromversorgung

Es besteht eine gesetzliche Pflicht, aus Sicherheitsgründen die elektrischen Hausinstallationen von Objekten in den folgenden Perioden zu prüfen:
  • alle 20 Jahre in Wohn- und Bürobauten
  • alle 10 Jahre in gewerblich genutzten Räumen, Gaststätten, Restaurants, Schulhäusern usw.
  • alle 5 Jahre in Industrien sowie Spitälern, Warenhäusern, Kinos usw.

Verantwortlich Telefon
Stromversorgung 043 355 35 63

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