Strom

Pikett |
Notfalldienst für Strom und Wasser
24 Stunden während 365 Tagen: Überlandfunk, Telefonnummer 044 905 31 31 |
Notfalldienst für Gas
24 Stunden während 365 Tagen: Energie 360° AG, Zürich, Telefonnummer 0800 024 024 |
Stromprodukte und Tarifzeiten |
ewf-basicstrom (Standardprodukt)
Beim ewf-basicstrom handelt es sich um Strom, welcher zu 100 % aus erneuerbaren Energien (100 % Wasserkraft aus der Schweiz) besteht. |
ewf-ökostrom
Der ewf-ökostrom wird aus Solarenergie-Anlagen und dem Trinkwasserkraftwerk Grundhilti produziert (100 % Fällander Ökostrom). |
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Tarifzeiten
Hochtarif: Mo bis Fr 7.00 bis 20.00 Uhr, Sa 7.00 bis 13.00 Uhr
Niedertarif: zu den übrigen Zeiten
Siehe auch Broschüre Tarif- und Gebührenvorschriften unter Publikationen.
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Sperrzeiten |
Damit unser Netz nicht überlastet wird und gegenüber unserem Vorlieferanten keine unnötigen Leistungsspitzen entstehen, werden gewisse Verbrauchergruppen durch unsere Rundsteuerung gesperrt.
Verbrauchsgruppen |
Sperrzeiten |
Schütz |
Tagesaufheizung WW Aut. |
07.00 - 13.00 + 17.00 - 22.00 |
Öffner / Draht auf B |
Haushaltboiler |
07.00 - 13.00 + 17.00 - 22.00 |
Öffner / Draht auf B |
Tagesnachladung WSP |
07.00 - 13.00 + 17.00 - 22.00 |
Öffner / Draht auf B |
Sauna |
08.00 - 09.00 + 11.30 - 12.30 |
Öffner / Draht auf B |
Wärmepumpen |
08.00 - 09.00 + 11.30 - 12.30 |
Öffner / Draht auf B |
Wärmepumpenboiler |
08.00 - 09.00 + 11.30 - 12.30 |
Öffner / Draht auf B |
Nachtaufladung 4h Gr. 1 |
06.00 - 23.00 |
Schliesser / Draht auf A |
Nachtaufladung 4h Gr. 2 |
06.00 - 00.00 |
Schliesser / Draht auf A |
Nachtaufladung 4h Gr. 3 |
06.00 - 01.00 |
Schliesser / Draht auf A |
Nachtaufladung 4h Gr. 4 |
06.00 - 02.00 |
Schliesser / Draht auf A |
Nachtaufladung 6h Gr. 1 |
06.00 - 23.00 |
Schliesser / Draht auf A |
Nachtaufladung 6 h Gr. 2 |
06.00 - 00.00 |
Schliesser / Draht auf A |
Nachtaufladung 8h |
06.00 - 22.00 |
Schliesser / Draht auf A |
Waschmaschinen/Tumbler EFH* |
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Nicht mehr sperrpflichtig |
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Anschlussgesuche / Installationsanzeige / Fertigstellungsanzeige / SiNa |
Neu- und Umbau
Neue Installationen sowie Erweiterungen und Änderungen bestehender Installationen sind den Gemeindewerken zu melden. Für das Meldewesen sind entsprechende Formulare zu verwenden:
Hausanschluss Strom - Anschlussgesuch
Temporärer Strom (Baustrom) - Bestellung
Installationsanzeige Strom
Hausanschluss Strom Demontage
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Sicherheitsnachweise
Der/die Eigentümer/in der elektrischen Installationen (Gemeindewerke Fällanden) sind verantwortlich, dass die elektrischen Installationen ständig den Sicherheitsanforderungen und den Regeln der Technik entsprechen. Der/die Eigentümer/in muss die Sicherheit von elektrischen Installationen nach der Erstellung und dann in festgelegten Kontrollperioden überprüfen lassen. Mit dem entsprechenden Sicherheitsnachweis (SiNa) wird dem Elektrizitätswerk Fällanden der gefahrlose Zustand der Anlage bestätigt.
Kontrollperioden
- jährlich: Baustellen
- alle 5 Jahre: Laboratorien, Gewerbebetriebe und Industrien, Schulhäuser, Spitäler, Heime, Gaststätten
- alle 10 Jahre: Nasse, gewerblich genutzte Räume, Bürogebäude, gewerbliche Werkstätten
- alle 20 Jahre: Wohnbauten, alle übrigen Installationen
Elektrische Installationen mit 10-oder 20-jähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden.
Installations- und kontrollberechtige Firmen
Das entsprechende Verzeichnis finden Sie unter folgendem Link:www.esti.ch
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Strassenbeleuchtung |
Ist Ihnen ein Defekt oder eine Störung bei einer Strassenlampe der Gemeinde Fällanden aufgefallen? Wir sind Ihnen für jede Störungsmeldung der Strassenbeleuchtung via online-Formular dankbar.
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Adresswechsel / Mieterwechsel / Zuzug / Wegzug |
Da bei einem Wohnungs- oder Geschäftslokalwechsel eine Zwischenablesung des Energieverbrauchs notwendig ist, bitten wir Sie, sich frühzeitig vor dem Umzugstermin bei uns zu melden. Damit grosse Abweichungen und hohe Kosten im Falle eines Leerstands vermieden werden können, sind wir auf Hinweise zu Mieterwechseln seitens des Vermieters angewiesen.
Wird keine Zwischenablesung vorgenommen, so wird Ihnen der gesamte Energieverbrauch bis zur nächsten ordentlichen Ablesung in Rechnung gestellt. Somit wird Ihnen auch der Energieverbrauch eines allfälligen Nachmieters verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Adresswechsel auch der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Fällanden unter Dienstleistungen von A-Z Abmeldungen/Wegzug melden müssen.
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Ablesung |
Die Zähler werden jährlich im Dezember durch die Gemeindewerke abgelesen. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise: 3 Akontorechnungen und 1 Abrechnung.
Im Falle einer Aufforderung zur Ablesung des Stromzählers und des Wasserzählers der Gemeindewerke Fällanden können Sie uns die Daten gerne via online-Formular übermitteln.
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Anmeldung elektrische Wärme (Raumheizungen und Wassererwärmung) |
Falls Sie eine Raumheizung oder Wassererwärmung (elektrische Wärme) anmelden möchten, können Sie die diesbezüglichen Angaben gerne via Formular den Gemeindewerken übermitteln.
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Elektronische Rechnungen - eBill |
Sie benutzen bereits Online-Banking? Dann ist es nur einen Mausklick weiter zur elektronischen Rechnung.
Dank eBill empfangen, prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking - bequem, schnell und papierlos. Das ist nicht nur sicher, sondern schont auch die Umwelt.
Über Ihr Online-Banking können Sie sich bei eBill anmelden. Fügen Sie die Gemeindewerke Fällanden als Rechnungssteller hinzu. Sobald die Anmeldung verifiziert ist, erhalten Sie Ihre zukünftige Stromrechnung elektronisch.
Weitere Informationen zu eBill: https://www.ebill.ch
Oder möchten Sie Ihre Rechnung zukünftig per E-Mail erhalten? Bitte melden Sie sich bei uns,
der Abteilung tiefbau-werke@faellanden.ch. oder per Telefon Nr. 043 355 35 65.
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LSV |
LSV - Lastschriftverfahren
Bei diesem Verfahren läuft die Zahlung fast vollautomatisch. Mit dem einmaligen Ausfüllen des LSV-Formulars erteilen Sie uns als Rechnungssteller die direkte Belastungsermächtigung auf Ihrem Bank- oder Postkonto.
Wenn Sie Ihre Rechnungen gerne über LSV bezahlen wollen, steht Ihnen das entsprechende Formular im Online-Schalter zur Verfügung, welches Sie direkt Ihrer Bank (Bankbelastung) zukommen lassen können. Das Formular Debit Direct PostFinance (Postbelastung) bitte direkt an uns schicken.
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Online-Dienste
Mit der Nutzung des Internet-Angebotes der Gemeinde Fällanden unter www.faellanden.ch erkennen Sie folgende Nutzungsbedingungen an: Nutzungsbedingungen (pdf, 60.1 kB).
Name |
Online |
Laden |
Elektrische Wärme (Raumheizung und Wassererwärmung) - Anmeldung |
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(pdf, 93.5 kB) |
Energieerzeugungsanlage (Photovoltaik) - Merkblatt |
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(pdf, 100.8 kB) |
Energieerzeugungsanlage (PV) - Einmalvergütungen |
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(pdf, 547.4 kB) |
Energieerzeugungsanlage - Anmeldeformular |
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(pdf, 109.9 kB) |
Energieerzeugungsanlage - Anschlussgesuch (Datenblatt Netzrückwirkungen) |
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(pdf, 247.5 kB) |
Energieerzeugungsanlage - Plangenehmigung Starkstrominspektorat |
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(pdf, 81.6 kB) |
Hausanschluss Strom - Anschlussgesuch |
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(pdf, 82.7 kB) |
Hausanschluss Strom - Demontage |
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(pdf, 86.4 kB) |
Installationsanzeige, Bestellung, Fertigstellungsanzeige |
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(pdf, 117.4 kB) |
Strassenbeleuchtung Störungsmeldung |
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Strom - Installationsanzeige |
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(pdf, 189.9 kB) |
Strom temporär (Baustrom) - Bestellung |
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(pdf, 89.6 kB) |
Publikationen
Name |
Bestellen |
Laden |
Energieleitbild und kommunaler Energieplan, Kurzfassung |
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2018_08_02_Energieplanung_2018_Kurzfassung.pdf (pdf, 840.9 kB) Energieleitbild_und_kommunaler_Energieplan_Planungsbericht.pdf (pdf, 16796.5 kB) |
Energiespartipps |
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(pdf, 152.9 kB) |
Erklärung zu Ihrer Stromrechnung |
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(pdf, 239.3 kB) |
Merkblatt und Bestelltalon Zählersteckklemmen |
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(pdf, 262.8 kB) |
Stromkennzeichnung |
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(pdf, 167.1 kB) |
Stromversorgung |
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Stromflyer_2020.pdf (pdf, 568.5 kB) Stromflyer_2021.pdf (pdf, 456.8 kB) Verordnung_Gebuehren_Elektrizitaetsversorgung_Faellanden_Version_20170502.pdf (pdf, 249.3 kB) Verordnung_Netzanschluss_und_Lieferung_elektrischer_Energie_Version_14.6.2017.pdf (pdf, 246.5 kB) Werke_Tarif-_und_Gebuehrenvorschriften_2020.pdf (pdf, 311.9 kB) Werke_Tarif_-_und_Gebuehrenvorschriften_2021.pdf (pdf, 282.8 kB) Werkvorschriften_Anhang_zu_den_WV-CH_2018.pdf (pdf, 228.6 kB) Werkvorschriften_Schweiz_2018.pdf (pdf, 2376.9 kB) |
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