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Ambrosia

Zuständiges Departement:Gesundheit und Umwelt
Zuständiger Bereich:Prävention

Die Allergie auslösende Problempflanze Ambrosia
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Bekämpfung der Ambrosiapflanze obligatorisch erklärt.


Was ist zu tun?

Erkennen und entfernen lautet der Grundsatz. Möglichst viele Personen sollten die Ambrosia erkennen und die Standorte der Gemeindeverwaltung melden. Bei der Gemeindeverwaltung liegen Merkblätter und Bestimmungshilfen gratis auf. Bilder und weitere Informationen sind auch unter Ambrosia, abrufbar. Die Mitarbeiter des Werkhofs und der Feuerbrandkontrolleur achten bei ihrer Tätigkeit auf Ambrosia; Einzelpflanzen werden dabei sofort entfernt.

Vorgehen
  1. Standort der Gemeindeverwaltung melden.
  2. Pflanzen mit der Wurzel ausreissen. Wenn immer möglich, bevor die Pflanze blüht, unbedingt aber vor der Samenbildung.
  3. Zum Schutz vor (seltenen) allergischen Hautreaktionen Handschuhe tragen; bei blühenden Pflanzen zusätzlich eine Feinstaubmaske (Handwerkerbedarf).
  4. Alle Pflanzenteile im Kehrichtsack entsorgen. Weder kompostieren noch der Grünabfuhr mitgeben!
  5. Wenn möglich, offenen Boden sofort begrünen oder ansäen.

Orte, an denen Vogelfutter oder neue Erde ausgebracht wurden, regelmässig kontrollieren.

Allergiker sollten sich von Ambrosia fernhalten.

Verantwortlich Telefon
Prävention 043 355 35 53

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