Kehricht/Sperrgut
26. März 2021
Brennbare Abfälle, wie Hauskehricht, Tetrapackungen, Kunststoffe, Plastik, Windeln, Hygieneartikel, Glühbirnen sowie Styropor
Sperrgut: brennbarer, sperriger Hauskehricht, wie Möbel, Teppiche, Matratzen, der wegen seiner Abmessungen (bis 1,9 x 0,5 x 1,0 m) nicht in Kehrichtsäcke passt
Nur Kehrichtsäcke und Container ab 140 Liter Inhalt oder Normcontainer verwenden
Abfallmarken erforderlich
Maximalgewicht pro Gegenstand 25 kg
Abfallmarken erforderlich und gut sichtbar aufkleben