Bürgerrechtsausschuss

Der Bürgerrechtsausschuss ist zuständig für

  •  die Prüfung der Integration mit den Bewerberinnen und Bewerbern für das Schweizer Bürgerrecht,
  •  die Erarbeitung von Richtlinien zur Feststellung der Integration,
  •  die Antragstellung zuhanden des Gemeinderates.

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