Hinweis
Sämtliche Informationen zu bevorstehenden Urnengängen werden jeweils unter der Rubrik Abstimmungen /Wahlen aufgeschaltet. Unter Archiv/Suche können Sie mit einer umfassenden Suchfunktion die gewünschten kommunalen Vorlagen aufrufen oder unter folgendem Link Abstimmungsarchiv zu den kantonalen Informationen gelangen. Urnenöffnungszeiten
Gemeindehaus Fällanden Samstag 10.00 - 11.00 Uhr (wenn Dorfmarkt ist) Sonntag 9.00 - 10.00 Uhr Schulhaus Benglen Sonntag 9.00 - 10.00 Uhr Schulhaus Pfaffhausen Sonntag 9.00 - 10.00 Uhr Bedingungen / Voraussetzungen
Stimm- und wahlberechtigt ist jede Person mit einem gültigen Stimmrechtsausweis. Vom Stimmrecht ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Die Stimmberechtigen erhalten das Wahl- und Abstimmungsunterlagen mindestens drei Wochen vor dem Urnengang per Post zugestellt. Wer während der letzten vier Wochen vor einem Urnengang den politischen Wohnsitz wechselt, erhält am neuen Wohnsitz die Wahl- und Abstimmungsunterlagen nur gegen den Nachweis, dass er oder sie das Stimmrecht nicht bereits am bisherigen politischen Wohnsitz ausgeübt hat. Brieflich abstimmen
Stimmberechtigte, welche die Unterlagen nicht oder nicht vollständig erhalten haben, können diese bis am Freitagvormittag vor dem Wahl- und/oder Abstimmungssonntag während den Öffnungszeiten des Gemeindehauses bei der Abteilung Präsidiales beziehen. Bitte nehmen Sie einen Ausweis mit. |