COVID-19: INFORMATIONEN UND DOKUMENTE DER GEMEINDE

11. Mai 2020
Der Bundesrat verlängert die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus um eine Woche bis Sonntag, 26. April 2020.

Zuständig für Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus ist in erster Linie der Bund, in zweiter Linie der Kanton. Ihre Massnahmen und Empfehlungen sind ernst zu nehmen. Die Erhaltung der Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität. Zurzeit sind folgende Verhaltensempfehlungen von Bund und Kanton aktuell:

  • Abstand halten – mindestens 2 Meter auf jeder Seite zur nächsten Person
  • Gründlich Hände mit Seife waschen – Seife kann das Virus am besten beseitigen, waschen Sie die Hände lieber einmal zu viel und jedes Mal, wenn Sie von draussen in Ihre Wohnung oder an Ihren Arbeitsplatz kommen.
  • Hände schütteln vermeiden
  • In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen
  • Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation

Auf den Webseiten des Bundes und des Kantons Zürich finden Sie unter www.admin.ch  und zh.ch/corona sämtliche Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Medienmitteilungen und Aufzeichnungen von Medienkonferenzen zum Thema Coronavirus befinden sich ebenfalls auf diesen Seiten. 

Unter vd.zh.ch/wirtschaft-coronavirus gibt es zusätzliche Informationen zum Paket für die Wirtschaft. Für kleine und mittlere Unternehmen, selbstständig Erwerbende und gemeinnützige Organisationen wurde u.a. ein Kontaktformular eingerichtet, über das konkrete Anliegen platziert werden können.

INFOLINE Bund: +41 58 463 00 00

Kantonale HOTLINE für Fragen zur Pandemie: 0800 044 117 (täglich von 7 bis 23 Uhr)

AERZTEFON für medizinische Fragen zum Coronavirus: 0800 33 66 55  (rund um die Uhr)
 

Kommunale Koordinationsstelle für Unterstützungsangebote
Auf Initiative der Gemeinde wurde eine Koordinationsstelle eingerichtet für die Bevölkerung mit Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf – sei es von älteren oder kranken Personen, für die zum Beispiel Einkäufe zu erledigen oder Medikamente in der Apotheke abzuholen sind, oder von Familien, wo andere Betreuungs- oder Entlastungsangebote notwendig sind. Für diese Bedürfniisse nimmt die Koordinationsstelle die telefonischen Anfragen entgegen und koordiniert die Unterstützungsangebote mit den zahlreichen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die sich bereit erklärt haben, solche Einsätze zu leisten.

Die Koordinationsstelle ist von Montag bis Freitag von 8.00–12.00 Uhr unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

für Seniorinnen und Senioren (65+)        Tel. 043 355 31 30
für alle anderen Personen                       Tel. 043 355 35 59

Auch diejenigen Personen, die freiwillig Hilfeleistungen erbringen möchten, melden sich bitte unter der jeweiligen Telefonnummer.
 

Bibliothek neu mit Lieferservice 
Die Bibliothek Fällanden hat einen Lieferservice eingerichtet. Die Anleitung für die Bestellung und Auslieferung der Medien finden Sie weiter unten bei den aufgeschalteten Dokumenten. Bitte beachten Sie, dass die Ausleihe auf maximal fünf Medien beschränkt ist und die Bestellung im Milchkasten Platz hat.
 

Notfallhilfe für Selbstständigerwerbende und Kleinstbetriebe
Zur Abfederung von drohenden Notlagen von Selbstständigerwerbenden und Personen in vergleichbaren Lagen aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der Regierungsrat des Kantons Zürich am 19. März 2020 ein Corona-Hilfspaket in der Höhe von 15 Millionen Franken subsidiär zur Härtefallregelung des Bundes bewilligt. Ziel ist es, den Selbstständigerwerbenden (Kleinst- und Einmann-/Einfrau-Unternehmen mit Obergrenze bei 200 Stellenprozenten), die durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten, schnell und unbürokratisch zu helfen. Gestützt auf die Einwohnerzahl per Ende 2019 wird vom Kanton Zürich somit für Fällanden eine Zahlung in der Höhe von rund Fr. 86'780.– aus diesem Solidaritätsfonds zugesichert. Wichtig dabei ist, dass es sich nicht um gesetzliche wirtschaftliche Sozialhilfe handelt.

Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist bei der Gemeinde, Abteilung Soziales, ein Unterstützungsgesuch in Form eines Fragebogens einzureichen. Es dient als Grundlage für den Entscheid über eine mögliche finanzielle Hilfeleistung. Die entsprechenden Anträge können mittels des bei den Dokumenten aufgeführten Formulars bis 30. April 2020 eingereicht werden. 

Allfällige Leistungen der Gemeinde Fällanden sind subsidiär, es handelt sich also um Vorschüsse bzw. um eine Vorfinanzierung; es besteht kein genereller Anspruch auf Notfallhilfe. Die der kommunalen Notfallhilfe vorgelagerten Leistungen sollen unabhängig davon geltend gemacht werden:

  • Corona-Erwerbsersatzentschädigung für Lebensbedarf;
  • Bankkredite für Betriebskosten;
  • Kurzarbeitsentschädigung für Angestelltenlöhne;
  • Gelder der Arbeitslosenversicherung;
  • Weiteres.

Zur Verwaltung der Gelder der Soforthilfe und zur Beurteilung der eingehenden Gesuche in der Gemeinde Fällanden wird unter dem Vorsitz des Gemeindepräsidenten eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der neben dem Vorsteher Ressort Finanzen und Steuern und der Vorsteherin Ressort Gesellschaft auch die jeweilige Leitung der Abteilungen Soziales und Steuern angehören. Dieser Arbeitsgruppe obliegt es, die Rahmenbedingungen und den Prozess für die Gesuchsprüfung zu definieren, die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen sicherzustellen und allfällige Unterstützungsbeiträge zur Zahlung freizugeben.

Die seitens der Gemeinde nötige Kredithöhe kann zurzeit nicht wirklich abgeschätzt werden, dies wird sich erst mit der Prüfung der eingehenden Gesuche zeigen. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Gesellschaft jetzt ihre Solidarität mit den vielen Kleinunternehmen bezeugen muss, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in eine Notlage kommen, damit nach Beendigung der Krise schnellstmöglich wieder eine funktionierende Wirtschaft starten kann. Daher soll die ausserordentliche ZKB-Jubiläumsdividende zur Hälfte, d. h. mit einem Betrag von Fr. 141'200.– zusätzlich zum kantonalen Corona-Hilfspaket dem Solidaritätsfonds zugewiesen werden.
 

Notfallhilfe für Kindertagesstätten
Den Fällander Kinderkrippen fehlt aktuell ein wesentlicher Teil der Einnahmen, da zahlreiche Eltern, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht mehr auswärts berufstätig sind, ihre Kinder nicht mehr in die Krippe schicken, sondern diese zu Hause selbst betreuen. Damit folgen sie der entsprechenden bundesrätlichen und kantonalen Empfehlung. An seiner letzten Sitzung hatte der Gemeinderat einen Rahmenkredit von Fr. 100'000.– für die subsidiäre finanzielle Unterstützung der Kinderkrippen mit zinslosen Darlehen bewilligt.

Die Gemeinden sind verpflichtet, Kinderbetreuungsplätze – und zwar in ausreichender Qualität und Quantität – zur Verfügung zu stellen. Demzufolge ist es gemäss den vorliegenden Empfehlungen von Kanton und GPV angezeigt, dass die jeweilige Gemeinde den Corona-bedingten Ertragsausfall kompensiert. Es stellt sich jedoch grundsätzlich die Frage, ob die Gemeinde bedingungslos für den gesamten Ertragsausfall einzustehen hat. In diesem Sinne übernimmt der Gemeinderat eine Kostendeckung von maximal 80 % und erwartet andererseits von den Eltern, dass diese weiterhin aus Solidarität einen Anteil von 20 % ihrer bisherigen Elternbeiträge bezahlen.

Der Gemeinderat hat seinen Beschluss vom 24. März 2020 insofern angepasst, als die finanzielle Absicherung der Kinderkrippen als nachrangiges Darlehen sichergestellt werden soll. Dies bedeutet konkret, dass das Darlehen erlassen wird, wenn keine der Notfallhilfe vorgelagerte Finanzierung oder andere Unterstützungsbeiträge von Bund oder Kanton einbringbar sind. Der Bundesrat hat am 3. April 2020 entschieden, dass er nicht für die Ertragsausfälle der Kinderkrippen einstehen wird. Diese subsidiäre Finanzierung erfolgt also unter der Annahme, dass insbesondere der Kanton Zürich Unterstützungsmassnahmen für die betroffenen Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter erarbeitet. Die Ertragsausfälle werden somit im Sinne einer Vorfinanzierung überbrückt. Die Gemeinde wird im Anschluss allfällige übergeordnete finanzielle Unterstützungen entsprechend zurückfordern. Diese Regelung gilt vorerst bis 19. April 2020.

Im Gespräch mit den Kinderkrippen sollen zudem Lösungsmöglichkeiten gesucht werden, um die Fixkosten zu reduzieren bzw. den Ertragsausfall zu mindern. Die Vorsteherin Ressort Gesellschaft und der Vorsteher Ressort Finanzen und Steuern werden mit den Krippenleiterinnen möglichst rasch die Konkretisierung des weiteren Vorgehens besprechen.

Zugehörige Objekte

Name
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