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Medienmitteilung des Gemeinderates

Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung
Das Gleichstellungsgesetz des Bundes untersagt jegliche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und verlangt vom Arbeitgeber die Einleitung zumutbarer Massnahmen, um Übergriffe zu verhindern und zu sanktionieren. Der Gemeinderat hat deshalb ein Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung erlassen; Mitarbeitende können sich durch eine externe Vertrauensstelle beraten lassen oder dieser Beobachtungen mitteilen.

Sexuelle Belästigung ist ein von der betroffenen Person oder vom Arbeitgeber unerwünschtes Verhalten mit erotisch-sexuellem Bezug oder sexistischem Inhalt. Nicht unter diese Definition fallen ein Flirt oder die Werbung zwischen zwei Personen. Wesentliches Merkmal der sexuellen Belästigung ist der unangenehme oder gar entwürdigende Nebengeschmack. Alle Arbeitgeber sind gehalten, notwendige und angemessene Massnahmen zu treffen, die sexuelle Belästigungen verhindern.

Im Gegensatz zur sexuellen Belästigung gibt es keine allgemeine Definition von Mobbing. Von Mobbing wird gesprochen, wenn eine Person oder Gruppe am Arbeitsplatz während längerer Zeit immer wieder schikaniert, entwertet, bedrängt oder ausgegrenzt wird. Wie sexuelle Belästigung stellt auch Mobbing eine Persönlichkeitsverletzung dar. Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Arbeitgeber in beiden Fällanden dafür zu sorgen, dass Mitarbeitende in ihrer Persönlichkeit nicht verletzt werden.

Um die in diesem sensiblen Bereich notwendige Unabhängigkeit und Neutralität zu gewährleisten, arbeitet die Gemeinde mit einer externen Vertrauensstelle zusammen, die Mitarbeitende berät und auch Feststellungen entgegen nimmt. Das "Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" grenzt den Geltungsbereich ein, klärt Begriffe, Verantwortlichkei-ten und die Aufgaben der Vertrauensstelle. Das Reglement kann auf faellanden.ch unter der Rubrik "Erlasse" eingesehen und herunter geladen werden.

Kreditbeschluss für Tempo 30
Gegen die Anordnung der Tempo 30-Zonen sind keine Rekurse eingegangen. Während der Auflagefrist wurden im März Orientierungsveranstaltungen in Fällanden und Benglen durchgeführt. Der Gemeinderat hat jetzt zu den Einwendungen gegen die baulichen Massnahmen Stellung genommen. Gleichzeitig hat die Exekutive für die Einführung und Umsetzung von Tempo 30 in Benglen und in Fällanden in den Gebieten Eggler, Langäristrasse und Unterdorf einen Kredit von insgesamt Fr. 130'000.-- bewilligt. Geprüft wird ausserdem die Errichtung einer Tempo 30-Zone in der Wigarten- und Sunnetalstrasse in Fällanden.

Sanierung des Dorfladens Pfaffhausen
Für die Sanierung des Dorfladens an der Geerenstrasse 2 in Pfaffhausen hat der Gemeinderat Fr. 70'000.-- bewilligt. Die Arbeiten umfassen den Ersatz des Klimagerätes, den Einbau einer Isolierverglasung im Anbau sowie die Automatisierung der Sonnenstoren.

Belagssanierung in Pfaffhausen
Im Zuge der Ergänzung der Strom- und Wasserversorgung an der Zürich- und der Geerenstras-se in Pfaffhausen drängt sich der Ersatz des Strassenbelages auf einer Länge von ca. 20 Metern auf. Der Gemeinderat hat unter Nutzung der Synergien einen Kredit von Fr. 27'000.-- bewilligt.

Bürgerrecht
Mensure Serifi, Fällanden, wurde vom Gemeinderat ins Bürgerrecht der Gemeinde Fällanden aufgenommen. Vorbehalten bleibt die Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechts.


Datum der Neuigkeit 26. Mai 2009
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