Medienmitteilung des Gemeinderats

12. März 2019

Zahlen und Fakten – Informationen zu den Steuerbezugskosten der Politischen Gemeinde Fällanden
Das Eintreiben von Steuern ist nicht gratis. Für die Aufwendungen, welche der Politischen Gemeinde Fällanden für den Bezug der Steuern für die Schulgemeinde und die staatlich anerkannten Kirchgemeinden entstehen, steht ihr – wie allen anderen Politischen Gemeinden im Kanton Zürich – eine Entschädigung zu. Die entsprechende Weiterverrechnung der diesbezüglichen Kosten erfolgt jährlich zusammen mit der Jahresrechnung und ist demzufolge auch in den Budgets der jeweiligen Güter einzustellen.
Wie jedes staatliche Handeln ist auch der Steuerbezug gesetzlich klar geregelt. Die rechtlichen Grundlagen für den Steuerbezug bilden das kantonale Steuergesetz und die Weisung der Finanzdirektion über das Abrechnungs- und Meldewesen der Gemeindesteuerämter. Laut Steuergesetz werden alle Steuern mit Ausnahme der Quellensteuern sowie der staatlichen und kommunalen Nachsteuern durch das Gemeindesteueramt bezogen. Obwohl die Schulgemeinden und Kirchgemeinden eigenständige Körperschaften sind, dürfen sie den Steuerbezug nicht selbständig organisieren. Daher sind die Politischen Gemeinden gesetzlich verpflichtet, für diese Güter die Steuern zu beziehen.

Der mit dem Steuerbezug verbundene Aufwand ist erheblich. Die Kosten, die bei den Politischen Gemeinden hierfür anfallen, dürfen im Sinne des Kostenverursacherprinzips weiterverrechnet werden. Das Kostenverursacherprinzip besagt, dass Kosten dort zugerechnet werden sollen, wo sie entstehen und geht von einem proportionalen Zusammenhang zwischen Bezugsgrösse und Kostenhöhe aus. Gestützt auf diesem Grundsatz sieht die Weisung der kantonalen Finanzdirektion vor, dass die Politischen Gemeinden für den Steuerbezug den übrigen Gemeinden und staatlich anerkannten Kirchgemeinden die entsprechenden Kosten in Form einer pauschalen Provision weiterverrechnen. Diese Entschädigung betrug in Fällanden bisher 2,5%. Anlässlich der finanztechnischen Revision im letzten Jahr wurde die Politische Gemeinde darauf hingewiesen, dass der bisherige Verrechnungsansatz von 2,5 % zu prüfen ist und auf den regional üblichen Ansatz von 3 % angepasst werden soll. Diese Erhöhung hat der Gemeinderat mit Wirkung ab dem Jahr 2019 beschlossen.

Im abgeschlossenen Rechnungsjahr 2018 beliefen sich die Steuerbezugskosten mit dem damals noch gültigen Satz von 2,5 % auf total rund 450'000 Franken zulasten der Schulgemeinde. Mit einem Verrechnungsansatz von 3 % wäre der Betrag um rund 90'000 Franken höher. Wie hoch die tatsächlichen Steuerbezugskosten im Jahr 2019 sein werden, ist noch offen, da der Steuerfuss der Schulgemeinde noch nicht rechtsgültig festgesetzt wurde.

Des Weiteren leistete die Schulgemeinde an die Politische Gemeinde im Jahr 2018 Entschädigungen für die Rechnungsführung sowie die Kostenanteile für die Finanzplanung, die Gemeindeversammlung, die Erneuerungswahlen, den Jahresbericht und die Miete der Büroräumlichkeiten. Diese Kostenelemente basieren auf abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen. Dazu kommt künftig noch die Verrechnung der Zinsen für die Darlehen, die die Politische Gemeinde im Auftrag der Schulgemeinde für deren Investitionsprojekte aufnehmen muss. Der Gesamtbetrag all dieser Leistungen variiert je nach Steuerertrag bzw. variablen Leistungen und beträgt im aktuellen Budget 2019 unter Berücksichtigung der ursprünglich beantragten 9 % Steuererhöhung rund 820'000 Franken.

Im Kontext der mit der Schulgemeinde laufenden Diskussionen zu den Steuerbezugskosten geht es damit um total 90'000 Franken, was ca. 1/3 Steuerprozent entspricht. Der Gemeinderat und die Schulpflege sind aktuell zu diesem Thema im Gespräch und suchen eine für beide Seiten akzeptable Lösung.

Dem Gemeinderat Fällanden ist es ein grosses Anliegen, transparent und sachlich zu informieren. Mit dieser Medieninformation möchte er daher einen Beitrag für eine sachbezogene und inhaltlich korrekte Diskussion leisten.

Weitere Auskünfte für Medienschaffende 
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Tobias Diener, Gemeindepräsident, tobias.diener@faellanden.ch

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