Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 28. November 2018

29. November 2018

Politische Gemeinde
1.
Voranschlag 2019 der Politischen Gemeinde
Genehmigung und Festsetzung des Steuerfusses
Zustimmung mit folgenden Änderungen:

  • Annahme des Änderungsantrags des Gemeinderats betreffend Abgrenzung des Ressourcenausgleichs gemäss § 119 Abs. 2 und 3 Gemeindegesetz
  • Investitionsrechnung 1.6010.5010.03:
    Kürzung Lärmsanierung Zürichstrasse von Fr. 100'000.-- auf Fr. 50'000.--
  • Investitionsrechnung 1.5111.7040.01:
    Streichung Sanierung Tokterhuus von Fr. 100'000.--
  • Investitionsrechnung 1.6010.5010.04:
    Streichung Fussgängerquerung Binzstrasse Fr. 195'000.--

2.
Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit der Spitex Pfannenstiel
Zustimmung

3.
Allfällige Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes
Es sind keine Anfragen eingegangen.

 

Schulgemeinde
Die Schulgemeindeversammlung wurde aus zeitlichen Gründen verschoben. Das neue Datum wird baldmöglichst bekannt gegeben.

 

Amtliche Publikation
Die Beschlüsse werden am Freitag, 7. Dezember 2018, im Glattaler amtlich publiziert.

Rechtsmittel
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung innert 5 Tagen ab Publikation schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit.c VRG) erhoben werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass dieser an der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19 b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 1 VRG.

Rekurse sind beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, einzureichen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Mittwoch, 5. Dezember 2018, während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr, Donnerstag bis 18.30 Uhr, Freitag von 7.30 bis 14.00 Uhr) im Gemeindehaus bei der Abteilung Präsidiales zur Einsicht auf.
 

Gemeinderat Fällanden