Medienmitteilung des Gemeinderats

12. Dezember 2017
Anpassung der Richtlinien für Reklameanlagen und Plakatanschlagstellen
Im Hinblick auf die kommunalen Erneuerungswahlen vom 15. April 2018 hat der Gemeinderat die bestehenden «Richtlinien für Reklameanlagen und Plakatanschlagstellen» mit neuen allgemeinen Bestimmungen zum Aushang von Wahl- und Abstimmungsplakaten ergänzt. Die angepassten Richtlinien treten per 1. Januar 2018 in Kraft.
Die geltenden «Richtlinien für Reklameanlagen und Plakatanschlagstellen» stammen aus dem Jahr 2006 und haben sich grundsätzlich bewährt. Die Benützung von öffentlichem Grund für den Aushang von Wahl- und Abstimmungsplakaten ist darin jedoch nicht geregelt, was immer wieder Fragen aufwarf und zu Unklarheiten führte. Vor grösseren Wahlen und Abstimmungen musste deshalb jeweils ein Gemeinderatsbeschluss zur Regelung der öffentlichen Standorte für die Wahlplakate von Parteien, Unterstützungskomitees etc. erwirkt werden. Ab 1. Januar 2018 soll die Benützung des öffentlichen Grunds für das Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten generell und transparent geregelt sein. Die Erarbeitung der neuen Bestimmungen erfolgte gemeinsam mit den Ortsparteien und in Absprache mit der Kantonspolizei, damit sie den gesetzlichen Vorgaben gemäss Strassenverkehrsgesetz und Signalisationsverordnung entsprechen.

Oberlicht-Beschattung für Balkone der Alterswohnungen im 2. Stock des Alterszentrums Sunnetal
An den Balkonen der Alterswohnungen im 2. Stock des Alterszentrums Sunnetal sind keine Markisen vorhanden, die eine horizontale Beschattung gewähren. Dadurch wird es bei schönem Wetter im Sommer auf den Balkonen so heiss, dass eine Benützung nicht möglich ist. Aus diesem Grund stellten die Mieter und Mieterinnen der betroffenen Wohnungen beim Gemeinderat ein Gesuch um Installation einer Oberlicht-Beschattung der Balkone. Nach eingehender Prüfung des Gesuchs befand der Gemeinderat die baulichen Anpassungen für nötig und beschloss daher dem berechtigten Anliegen der Mieterinnen und Mieter stattzugeben und die entsprechenden baulichen Massnahmen im Jahr 2018 vorzunehmen. Hierfür bewilligte der Gemeinderat zulasten der Laufenden Rechnung 2018 einen Nachtragskredit von Fr. 25'000.–.

Ersatzbeschaffung Materialtransporter für die Zivilschutzorganisation
Der Zivilschutzorganisation (ZSO) Fällenden steht aufgrund ihrer Grösse gemäss der aktuellen Materialliste des Amts für Militär und Zivilschutz ein Materialtransporter sowie ein Mannschaftstransporter zu. Über einen Mannschaftstransporter verfügt die ZSO Fällanden bereits, ein Materialtransporter fehlt, weil das bisherige Fahrzeug des Materialwarts Feuerwehr und Zivilschutz aufgrund seines Alters letzten Monat ausser Verkehr gesetzt werden musste. Aus diesem Grund kann die Ersatzbeschaffung durch die geleisteten Ersatzbeiträge der Gemeinde an den Kanton finanziert werden. Die entsprechende Zusicherung des Amts für Militär und Zivilschutz liegt vor. Somit wird die Laufende Rechnung der Gemeinde Fällanden durch diese Anschaffung eines Nutzfahrzeugs Typ VW, Modell Kombi als Material- und Personentransporter für die ZSO Fällanden im Betrag von Fr. 57'665.– nicht belastet. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Kredit für das Jahr 2018 zulasten des EAG-Spezialfinanzierungskontos bewilligt. Die Auftragsvergabe erfolgt freihändig.

Voranschlag 2018 ARA Bachwis genehmigt
Das Budget 2018 des Zweckverbands Kläranlage VSFM (ARA Bachwis) weist einen prognostizierten Aufwandüberschuss von Fr. 1'650'900.– aus und befindet sich damit nominell rund Fr. 62'000.– unter dem Vorjahresbudget. Der für das Jahr 2018 voraussichtliche Kostenanteil der Gemeinde Fällanden von 21 Prozent beläuft sich auf Fr. 346'689.–. Zusätzlich fällt noch die seit dem Jahr 2016 anfallende Bundesgebühr für die Finanzierung der Elimination von Mikroverunreinigungen von Fr. 9.– pro Einwohner/in an, die nicht gemäss dem allgemeinen Kostenverteilschlüssel auf die Gemeinden verteilt, sondern basierend auf der effektiv gemeldeten Einwohnerzahl erhoben wird.

Personelles
Am 1. Dezember 2017 hat Lydia Bumann ihre Stelle als diplomierte Pflegefachfrau HF 90 % im Bereich Pflege und Betreuung des Alterszentrums Sunnetal angetreten. Der Gemeinderat begrüsst die neue Mitarbeiterin herzlich und wünscht ihr einen guten Start.

Weitere Auskünfte für Medienschaffende
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Rolf Rufer, Gemeindepräsident, rolfrufer@bluewin.ch, Telefon G 044 292 39 08

Zugehörige Objekte

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