Medienmitteilung des Gemeinderats

28. November 2017
Umstellung Abfall-Abfuhrtag für Hauskehricht und Sperrgut
Die Sammlung und Abfuhr von Abfällen in der Gemeinde Fällanden wird neu für Privathaus-halte und Betriebe gleichentags am Freitag durchgeführt. Die Umstellung erfolgt per 1. Januar 2018 und betrifft den Hauskehricht und Sperrgutabfälle, die bis anhin jeweils am Donnerstag eingesammelt wurden.
Per 1. Januar 2018 wird der wöchentliche Abholtag für Hauskehricht und Sperrgut von bisher Donnerstag auf den Freitag verlegt. Dies gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Damit erfolgt die gesamte Abfallentsorgung von Betriebskehricht und dem Abfall aus den privaten Haushal-tungen neu am gleichen Tag. Die Änderung ist im neuen Entsorgungskalender für 2018, der am 5. Dezember 2017 in alle Haushaltungen verteilt wird, bereits vermerkt. Die Einwohnerin-nen und Einwohner von Fällanden werden gebeten, die Kehrichtsäcke ab dem 1. Januar 2018 erst am Freitagmorgen bereit zu stellen.

Maurstrasse, Fällanden – Optimierung der Fussgänger-Querungen
Die Maurstrasse in Fällanden ist sanierungsbedürftig. Das kantonale Tiefbauamt plant daher für das Jahr 2018 die Instandsetzung der Strassenoberfläche. Im Rahmen dieses Sanierungsprojekts prüfte der Kanton auch die Umsetzung von Massnahmen im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Das Bundesgesetz ist seit 2004 in Kraft und verpflichtet die Behörden und Verwaltungsstellen, öffentliche Bauten, Anlagen und Einrichtungen, wozu auch Personen-unter- und -überführungen (PUs) im öffentlichen Strassenraum gehören, behindertengerecht auszugestalten.

Nach dem Grundsatz, die Zugänglichkeit zu öffentlichen Einrichtungen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und die Durchgängigkeit von Fuss- und Velonetzen mit verhältnismässi-gem Aufwand sicherzustellen, wurden das Fusswegnetz und die Querungsbedürfnisse an der Maurstrasse, insbesondere bei der Personenunterführung beim Schulhaus Lätten, analysiert. Dabei zeigte sich, dass die Personenunterführung nicht behindertengerecht ist, jedoch durch einen neuen behindertengerechten Fussgängerstreifen mit Mittelschutzinsel auf der Maurstrasse ersetzt werden kann. Dieses Vorhaben soll während der anstehenden Instandstellung erfolgen. Auf Wunsch des Gemeinderats soll die geplante Strassensanierung aber auch dazu genutzt werden, die Querbarkeiten der Maurstrasse in einem grösseren Perimeter zu optimieren. Zur Verbesserung der ganzheitlichen Verkehrssituation hat sich daher der Gemeinderat für einen zusätzlichen Fussgängerübergang bei der Denner-Filiale Fröschbach ausgesprochen.

Gestützt auf die kantonale Verkehrsplanung, bei der sichere Fussgängerquerungen auf Staatsstrassen im Vordergrund stehen, hat der Gemeinderat gegen die Aufhebung der Personen­unterführung beim Schulhaus Lätten keine Einwände. Der Rückbau der Personenunterführung erfolgt im Rahmen eines sicheren Gesamtkonzepts zugunsten eines neuen behindertengerechten Fussgängerstreifens mit Mittelschutzinsel, bei welchem die Mündung Längäristrasse zu einer Trottoirüberfahrt umgestaltet wird. Durch die Anordnung von insgesamt fünf Fussgänger­streifen zwischen dem Sternenkreisel und der Bushaltestelle Neuhus wird der motorisierte Individualverkehr (MIV) so entschleunigt, dass die Verkehrssicherheit für Velofahrende und Fussgängerinnen und Fussgänger ebenerdig gewährleistet ist.

Abwassergebühren bleiben weiterhin unverändert
Die auf dem Verursacherprinzip basierenden Abwassergebühren setzen sich aus einer Grund- und einer Verbrauchsgebühr zusammen. Die Festlegung der Verrechnungsansätze für die Benützungsgebühr des Abwassers erfolgt jährlich durch den Gemeinderat. Danach werden sie amtlich publiziert. Die Benützungsgebühr für das Abwasser der Gemeinde Fällanden erfährt wie schon im Vorjahr auch im 2018 keine Veränderung.

Bewilligungsfreie Verkaufssonntage im Jahr 2018
Das kantonale Arbeitsgesetz (ArG) gibt vor, dass die Gemeinden im Kanton Zürich einheitlich für das ganze Gemeindegebiet maximal vier Sonntage pro Jahr bezeichnen können, an denen Verkaufsgeschäfte bewilligungsfrei Arbeitnehmende beschäftigen dürfen. Zur Eruierung der Bedürfnisse wird jeweils im Vorfeld eine Umfrage beim lokalen Gewerbe durchgeführt. Auf-grund der im Oktober 2017 durchgeführten Umfrage und der daraufhin eingereichten Gesu-che hat der Gemeinderat für das Jahr 2018 folgende bewilligungsfreie Verkaufssonntage fest-gelegt: 25. März, 1. Mai (Tag der Arbeit), 18. November und 23. Dezember 2018.

Personelles
Der Gemeinderat hat folgende personelle Veränderungen zur Kenntnis genommen:
  • Anstellung von Nathalie Louvès-Landis, Sachbearbeiterin 80 % in der Abteilung Werke, per 1. Dezember 2017
  • Kündigung von Manuela Schoch, Sozialarbeiterin 80 % in der Abteilung Soziales, per 31. Dezember 2017
  • Kündigung von Marianne Streiff, diplomierte Pflegefachfrau 80 % im Bereich Pflege und Betreuung des Alterszentrums Sunnetal, per 31. Januar 2018

Der Gemeinderat heisst die neue Angestellte herzlich willkommen und verdankt den beiden austretenden Mitarbeiterinnen die geleisteten Dienste.

Weitere Auskünfte für Medienschaffende
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Rolf Rufer, Gemeindepräsident, rolfrufer@bluewin.ch, Telefon G 044 292 39 08

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