Medienmitteilung des Gemeinderats

10. Oktober 2017
Gemeindeversammlung vom 29. November 2017 mit acht Traktanden
An der Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Fällanden vom Mittwoch, 29. November 2017, im Kultur- und Begegnungszentrum Zwicky-Fabrik werden den Stimmbe-rechtigten sieben Sachgeschäfte zur Beschlussfassung vorgelegt. Beim achten Traktandum handelt es sich um die Beantwortung allfälliger Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes, deren Einreichungsfrist erst 10 Arbeitstage vor dem Versammlungstag abläuft. Aufgrund dieser vollen Traktandenliste wird der Beginn der Gemeindeversammlung um eine Stunde vorverlegt. Die Gemeindeversammlung beginnt somit bereits um 19.00 Uhr.

Der Grund für die Ansammlung der Geschäfte hat unter anderem mit dem neuen Gemeinde-gesetz zu tun, das per 1. Januar 2018 in Kraft tritt und einige Neuerungen, wie etwa die Ein-führung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells (HRM2), mit sich bringt. So stehen die Traktanden zwei und drei in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung der neuen Rechnungslegung. Das Geschäft Nr. 4 ist nötig, weil mit dem neuen Gemeindegesetz die kan-tonale Gebührenverordnung per Ende 2017 aufgehoben wurde und die Gemeinden daher auf kommunaler Stufe eine neue gesetzliche Grundlage für die Gebührenerhebung erlassen müssen.

Traktandenliste für die November-Gemeindeversammlung:
  1. Genehmigung des Voranschlags 2018 und Festsetzung des Steuerfusses
  2. Neues Gemeindegesetz und Einführung neue Rechnungslegung (HRM2): Überführung des Verwaltungsvermögens (Restatement), Festlegung der Restatement-Variante «Übernahme Restbuchwerte» per 1. Januar 2019
  3. Neues Gemeindegesetz und Einführung neue Rechnungslegung (HRM2): Neuerlass der Verordnung über den mittelfristigen Ausgleich
  4. Neues Gemeindegesetz: Totalrevision bzw. Neuerlass der Gebührenverordnung
  5. Totalrevision der Polizeiverordnung
  6. Verkauf der Liegenschaft Obere Mühle, Oberdorfstrasse 11 in Fällanden
  7. Initiative Erholungszone für Sportanlagen in Fällanden Dorf, Projektgenehmigung und Bewilligung des Ausführungskredits für die Sanierung des Hauptspielfelds, den Umbau des Trainingsplatzes in ein Kunstrasenfeld und die Erweiterung der Garderoben der Sportanlage Glattwis in Fällenden
  8. Beantwortung allfällige Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes
Nutzung der ehemaligen Zivilschutzanlage als Lagerraum für die Gemeindewerke
Seit dem Jahr 2000 beanspruchen die Gemeindewerke die Räumlichkeiten im Untergeschoss der Liegenschaft Obere Mühle an der Oberdorfstrasse 11 in Fällanden als Materiallagerräume. Obschon diese Räume für langfristige Lagerzwecke klimatisch nicht besonders geeignet sind, wurde mangels Alternativen daran festgehalten. Wegen des geplanten Verkaufs des Gebäudes müssen den Gemeindewerken nun Ersatzräume zur Verfügung gestellt werden. Die ehemalige Zivilschutzanlage unter dem Gemeindehaus bietet genug Platz und lässt sich verhältnismässig einfach umbauen. Für die Umnutzung der Zivilschutzanlage zu Lagerzwecken sind bauliche Anpassungen vor allem betreffend die Fluchtwege, die Vergrösserung der Türen sowie die Elektroinstallationen nötig. Die Kosten belaufen sich auf rund Fr. 20'000.– inklusive Mehrwert-steuer. Davon können rund Fr. 3'000.– den gebührenfinanzierten Gemeindewerken weiterver-rechnet werden.

Ersatzbeschaffung Scheren-Arbeitsbühne in der Zwicky-Fabrik
Die Scheren-Arbeitsbühne in der Zwicky-Fabrik ist schon mehr als 20 Jahre alt. Nebst dem Um-stand, dass sie nicht mehr den aktuellen Sicherheitsvorschriften entspricht und entsprechend nachgerüstet werden müsste, häuften sich in jüngster Zeit die technischen Defekte. So mussten die Hydraulikschläuche ersetzt werden und auch die Kapazität der Batterie liegt nur noch bei der Hälfte. Weitere Investitionen in das Gerät lohnen sich nicht mehr. Deshalb hat der Gemeinderat für die Ersatzbeschaffung der Scheren-Arbeitsbühne einen Kredit von Fr. 15'120.– als gebundene Ausgabe bewilligt und den Auftrag im freihändigen Verfahren an die Firma Lift-Ex AG in Volketswil vergeben.

Weitere Auskünfte für Medienschaffende
Anette Fahrni, Stellvertreterin der Gemeindeschreiberin, anette.fahrni@faellanden.ch,
Telefon 043 355 35 58
Rolf Rufer, Gemeindepräsident, rolfrufer@bluewin.ch, Telefon G 044 292 39 08

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