Medienmitteilung des Gemeinderats

27. November 2018

Vorläufige Aufhebung der Verkehrseinschränkung an der Maurstrasse
Die Verkehrseinschränkungen auf der Maurstrasse werden witterungsbedingt für ca. zwei Monate unterbrochen. Die Maurstrasse kann ab Freitagabend, 14. Dezember 2018 temporär wieder normal befahren werden. Die Wiederaufnahme der Bauarbeiten erfolgt voraussichtlich Ende Februar 2019. Die Bevölkerung wird über allfällige weitere Verkehrseinschränkungen rechtzeitig via Flugblatt informiert.
Seit dem 3. April 2018 sind auf der Maurstrasse im Abschnitt von der Kehrstrasse bis zum Neu-husweg Bauarbeiten im Gang, bei denen sowohl der Fahrbahnbelag, die Randsteine sowie Teile der Entwässerungsleitungen durch das kantonale Tiefbauamt saniert als auch die Werkleitungen durch die Abteilung Tiefbau und Werke der Gemeinde Fällanden erneuert werden. Seither wird der Verkehr in Richtung Maur mit einem Einbahnregime einspurig durch den Baubereich geführt und der Verkehr in Richtung Zürich/Fällanden in Maur über Ebmatingen und Binz umgeleitet. Bereits bei Baubeginn kündigte das Kantonale Tiefbauamt an, dass die Arbeiten im Dezember witterungsbedingt eingestellt werden, da die Belags- und Betonarbeiten eine Minimaltemperatur erfordern. Dementsprechend werden die Bauarbeiten nun wie geplant für zwei Monate unterbrochen. Die Umleitung über Ebmatingen und die weiteren Verkehrseinschränkungen werden bis zur Wiederaufnahme der Bauarbeiten Ende Februar 2019 aufgeho¬ben. Die Maurstrasse kann somit ab Freitagabend, 14. Dezember 2018 wieder normal befahren werden. Über den genauen Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Bauarbeiten und die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen wird rechtzeitig mit einem Flugblatt informiert.

Helikopterflüge für Pflege des Jörentobelwaldes
Im Waldentwicklungsplan WEP 2010 des kantonalen Amts für Landschaft und Natur ist festge-halten, dass die Wälder im Einflussbereich von Gewässern – sogenannte «Tobelwälder» – ergänzend zu den definierten Waldflächen, die Schutzfunktionen bei Naturgefahren wie Schneerutsche, Steinschläge etc. ausüben, als Schutzwälder auszuscheiden sind. Die Pflege dieser Tobelwälder trägt entscheidend dazu bei, die Bacheinhänge zu stabilisieren, gefährliche Schwemmholzeinträge zu reduzieren und so die durch Schwemmholz und Verklausung, die einen teilweisen oder vollständigen Verschluss eines Fliesswasserquerschnittes verursacht, entstehenden Hochwasserschäden zu vermindern. In Fällanden wurde u.a. das Gebiet Jörentobel als Schutzwald ausgeschieden. Zur Pflege dieses Waldabschnitts finden in den nächsten Wochen Arbeiten in diesem Gebiet statt, bei denen zur Schonung des Waldes der Abtransport des Holzes mittels Helikopter erfolgt. Das Amt für Verkehr des Kantons Zürich hat die Bewilligung für die notwendigen Helikopterflüge erteilt. Die Arbeiten werden voraussichtlich in der Woche vom 3. bis zum 7. Dezember ausgeführt, sind jedoch witterungsabhängig. Im Falle von Nebel finden die Arbeiten entweder zwischen dem 10. bis 14. Dezember oder zwischen dem 17. und 21. Dezember 2018 statt.

Bewilligungsfreie Verkaufssonntage für 2019
Im Kanton Zürich können die Gemeinden jeweils für ihr Gemeindegebiet maximal vier Sonntage bezeichnen, an denen die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Verkaufsgeschäften möglich ist. Der Gemeinderat Fällanden bestimmt diese Sonntage jährlich anhand einer im Gewerbe durchgeführten Umfrage sowie einer daraus folgenden Interessenabwägung. Für 2019 sind dies folgende Sonntage: 24. März, 1. Mai, 1. und 22. Dezember 2019. Aus Rücksicht auf das Personal und zur Gleichbehandlung aller Gesuchsteller sind die Öffnungszeiten an Verkaufssonntagen generell auf 10.00 bis 16.00 Uhr festgelegt.

Nachtragskredit für Springereinsatz Abteilung Hochbau und Liegenschaften
Aufgrund der personellen Vakanzen in der Abteilung Hochbau und Liegenschaften hat der Gemeinderat eine Verlängerung des bereits laufenden Springereinsatzes für drei Monate bis Ende März 2019 bewilligt. Dafür hat er ein Kostendach von Fr. 37'695.– gesprochen.

Beitritt zur Gesundheitskonferenz Kanton Zürich und Bewilligung Mitgliederbeitrag
Mit der Einführung des Pflegegesetzes im Kanton Zürich 2011 wurde den Gemeinden die Si-cherstellung einer bedarfs- und fachgerechten Pflegeversorgung übertragen. Dies stellt die ein-zelnen Gemeinden vor grosse Herausforderungen, da infolge der demografischen Entwicklung einerseits der Pflege- und Betreuungsbedarf stark zunimmt, andererseits zu wenig Fachpersonal zur Verfügung steht. Parallel dazu belasten die Finanzierung der Pflegeversorgung und die damit einhergehende Kostensteigerung die einzelnen Kommunen. Bisher existieren Zusammenarbeiten zwischen einzelnen Gemeinden und Städten im Bereich Pflegeversorgung nur vereinzelt, ein kantonal koordiniertes Vorgehen fehlt. Die bereits bestehende Gesundheitskommission im Bezirk Bülach initiierte deshalb die Bildung einer kantonalen Gesundheitskommission, in der möglichst alle Gemeinden und Städte Einsitz nehmen. Dadurch erhofft man sich einen gemeindeübergreifenden Austausch mit allfälligen Kooperationen, um so letztlich geeinter gegenüber dem Kanton aufzutreten und schlussendlich die Kostenentwicklung in den Griff zu bekommen. Der Gemeinderat erachtet die Gründung eines solchen Gremiums als sinnvoll und hat dem Beitritt der Gemeinde Fällanden zur Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich zugestimmt. Für den jährlichen Mitgliederbeitrag wurde ein Kredit mit Kostendach von Fr. 2'000.– bewilligt.

Nachtragskredit für die Einführung einer neuen Bauverwaltungssoftware
Die heute genutzte Version der Software für die Bauverwaltung, mit der das Bauamt Fällanden in den vergangenen Jahren gearbeitet hat, wird vom Anbieter ab 2019 nicht mehr unterstützt und muss deshalb abgelöst werden. Als Ersatz hat sich der Gemeinderat für die Software «GemDat Rubin Bau» der Firma GemDat in St. Gallen entschieden. Die Software wird im Mietmodell, dem sogenannten System-as-a-Service-Modell (SaaS) angeschafft. Der Gemeinderat hat dafür einen einmaligen Nachtragskredit von Fr. 8'000.– für die Initialisierungskosten sowie einen jährlich wiederkehrenden Kredit von Fr. 8'400.– für die SaaS-Gebühren bewilligt. Die Einführung erfolgt in den ersten Monaten des kommenden Jahres.

Nachtragskredit für Erarbeitung Vorprojekt Dorflade, Geerenstrasse 2, Pfaffhausen
Nach der Schliessung des Ladens an der Geerenstrasse 2 in Pfaffhausen hat der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 196 vom 4. September 2018 festgehalten, dass er dem Anliegen der Pfaffhauser Bevölkerung nach einem Dorfladen grundsätzlich Folge leisten möchte. In diesem Zusammenhang hat er einen Nachtragskredit von Fr. 10'000.– für die Ausarbeitung eines Vorprojekts bewilligt. Das Projekt wird von der Staibock&Leu AG in Zürich ausgearbeitet.

Weitere Auskünfte für Medienschaffende 
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Tobias Diener, Gemeindepräsident, tobias.diener@faellanden.ch

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