Medienmitteilung des Gemeinderates

4. Februar 2015
Bevölkerungszunahme um 0,5 % per Ende 2014
Per Stichtag 31. Dezember 2014 ist die Fällander Bevölkerung um 43 Personen gewachsen und zählt somit 8'182 Einwohnerinnen und Einwohner.

Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer ist mit 21,7 % (Vorjahr 21,8 %) leicht gesunken. Von den 4'176 Frauen (Vorjahr 4'166) und 4'006 Männern (Vorjahr 3'973) waren Ende Jahr
89 Personen ohne festen Wohnsitz, die anderen Personen wohnten am 31. Dezember 2014 in
– Fällanden 4'236 Personen (Vorjahr 4'272)
– Benglen 1'898 Personen (Vorjahr 1'884)
– Pfaffhausen 1'959 Personen (Vorjahr 1'917)

Hinsichtlich der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften ergibt sich folgendes Bild: Evangelisch-reformiert waren Ende des letzten Jahres 2'547 Personen (Vorjahr 2'614), 2'164 Personen (Vorjahr 2'174) gehörten der Römisch-katholischen, 11 Personen (Vorjahr 11) der christkatholischen Kirche, 12 Personen der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich und 4 Personen der Jüdisch Liberalen Gemeinde Zürich an. Als konfessionslos bzw. mit einer anderen Kon-fession waren am 31. Dezember 2014 3'444 Personen (Vorjahr 3'339) gemeldet.

Generelle Bewilligung für Wahlplakate
Im Hinblick auf die Kantons- und Regierungsratswahlen sowie die National- und Ständeratswahlen hat der Gemeinderat die Handhabung der Wahlplakate generell geregelt. Sofern die privaten Grundeigentümer einverstanden sind, können Parteien sowie Unterstützungskomitees etc. ihre Wahlplakate ohne die Einreichung eines entsprechenden Gesuchs aufstellen bzw. aushängen. Allerdings ist vorgängig die hierfür zuständige Abteilung Bevölkerung und Sicherheit zu informieren. Die Plakate sind so zu platzieren, dass die Verkehrssicherheit in keiner Weise beeinträchtigt wird. Die Wahlplakate dürfen längstens zwei Monate ausgehängt werden und müssen spätestens zwei Tage nach dem jeweiligen Wahltag entfernt werden. Diese Regelung gilt auch für allfällige zweite Wahlgänge. Die Plakatierung auf gemeindeeigenem Grund ist untersagt. Unberechtigt aufgestellte Plakate werden entfernt und kostenpflichtig entsorgt.

Durchführung der Baukontrollen bzw. der Bauvermessung
Mit dem Vermessungsbüro Bruno Fenner, Dübendorf, betreffend Geländeaufnahmen, Bauabsteckungen, Schnurgerüstberechnungen sowie deren Kontrollen und fakultativen Baukontrollen wurde ein Vertrag abgeschlossen.

Personelles
Am 1. März 2015 tritt D. Ruckstuhl als Pfändungsbeamter 100 % zum Team des Betreibungsamtes Fällanden (Betreibungskreis Fällanden – Maur – Schwerzenbach). Die Exekutive wünscht Herrn Ruckstuhl einen gelungenen Start und heisst ihn herzlich willkommen.

Zugehörige Objekte

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