Medienmitteilung des Gemeinderates

30. Oktober 2012
Standortplanung für Mobilfunkantennen
Die «IG strahlungsarmes Fällanden» fordert von der Exekutive mit hoher Priorität eine verbindliche Standortplanung für Mobilfunkanlagen. Bisher hat jedoch keine einzige Gemeinde in der Schweiz eine derartige Regelung rechtsgültig durchsetzen können.

Das Bundesgericht hält fest, dass der Immissionsschutz (Schutz vor Mobilfunkstrahlung) im Umweltschutzgesetz geregelt wird und deshalb für das kommunale und kantonale Recht kein Raum für Änderungen bleibt. Dennoch versuchen mehrere Gemeinden, wie z.B. Stäfa und Hinwil, seit Jahren mit grossem finanziellem Aufwand eine Regelung für die Standortplanung von Mobilfunkanlagen festzulegen. Bisher wurden die bezüglich Mobilfunkantennen geänderten kommunalen Bau- und Zonenordnungen durch die Gerichte mehrfach ganz oder teilweise abgelehnt.

Eine Gemeinde kann jedoch zum Schutz von Ortsbild und Landschaft das bestehende Recht durchsetzen. Die Gemeinde Fällanden würde eine Mobilfunkantenne, die das Ortsbild oder den Landschaftsschutz tangiert, nicht bewilligen. Zudem sind die Entscheide im Kanton Zürich massgebend. Das kantonale Recht ist mitbestimmend für die Einordnung von Mobilfunkantennen. Es gibt jedoch bisher keine rechtskräftige Bau- und Zonenordnung zur Standortplanung von Mobilfunkanlagen im Kanton Zürich.

Der Gemeinderat verfolgt die Rechtsprechung in den Gemeinden im Kanton Zürich, insbesondere die Vorstösse der kantonalen Ämter sowie die aktuelle Behördeninitiative betreffend
emissionsarmen Mobilfunkzonen, deren Gesetzesentwurf sich zurzeit in Vernehmlassung befindet. Des Weiteren soll eine rechtskräftige Regelung zur Senkung der Mobilfunkstrahlung oder zur Wahrung von Charakter und Qualität der Wohnzonen durch den Schutz vor ideellen Immissionen mit einer Änderung der Bau- und Zonenordnung umgesetzt werden. Bis allerdings ein rechtskräftiges Urteil in Sachen Standortplanung für Mobilfunkanlagen vorliegt, hält der Gemeinderat an der Sistierung der Initiative vom 17. Juni 2009 fest, um hohe Kosten für eine Zonenänderung und gerichtliche Kosten zu verhindern.

Auskunftspersonen
Viktor Niederöst, Vorsteher Ressort Planung und Bau, Telefon 044 825 36 59
Sven Hegi, Leiter Abteilung Planung und Bau, Telefon 043 355 35 18

Erneuerung der Werkleitungen und Strassensanierung Bergstrasse
In Zusammenhang mit einem Bauvorhaben am Hopplenweg wird ein Ausbau des Stromnetzes in der Bergstrasse nötig. Für die Stromversorgung fehlen die nötigen Leerrohre zur Erneuerung der Kabelanlage und für die Anschlüsse von neuen Liegenschaften. Die Wasserleitung stammt aus dem Jahr 1968 und diese sind aus Erfahrung stark korrosionsgefährdet. In den letzten 16 Jahren mussten fünf Rohrleitungsbrüche in der Höhe von Fr. 46'510.– behoben werden. Die Wasserleitung hat somit ihre Lebensdauer erreicht. Nebst der Erneuerung der Werkleitungen sollen der betreffende Strassenabschnitt, ebenfalls 1968 erstellt, auf einer Länge von ca. 180 Metern sowie die Strassenbeleuchtung saniert werden. Der Gemeinderat hat das Gesamtprojekt verabschiedet und hierzu Kredite im Gesamtbetrag von knapp Fr. 740'000.– als gebundene Ausgabe bewilligt.

Auskunftspersonen betreffend die Sanierung der Werkleitungen bzw. Strassenbeleuchtung
Maia Ernst, Vorsteherin Ressort Werke, Telefon 044 825 33 79
Daniel Willi, Leiter Abteilung Werke, Telefon 043 355 35 67

Auskunftspersonen betreffend Strassensanierung
Viktor Niederöst, Vorsteher Ressort Planung und Bau, Telefon 044 825 36 59
Sven Hegi, Leiter Abteilung Planung und Bau, Telefon 043 355 35 18

Inspektion Betreibungs- und Gemeindeammannamt Fällanden
Der Gemeinderat hat den Inspektionsbericht 2012 des Betreibungsinspektorates des Kantons Zürich über die am 26. September 2012 vorgenommene Inspektion beim Betreibungs- und Gemeindeammannamt des Betreibungskreises Fällanden Maur Schwerzenbach zur Kenntnis genommen. Der Bericht ist äusserst positiv ausgefallen; deshalb konnte der Gemeinderat diesen als erledigt abschreiben.

Auskunftspersonen
Richard Hirt, Gemeindepräsident, Mobile 079 603 24 32
Kim Blatter, Leiter Betreibungs- und Gemeindeammannamt Fällanden, Telefon 043 355 35 12

Visitation Friedensrichteramt Fällanden
An seiner Sitzung hat der Gemeinderat ebenfalls vom Beschluss des Bezirksgerichtes Uster als untere Aufsichtsbehörde über die Friedensrichterämter betreffend die Visitation des Friedensrichteramtes Fällanden vom 21. Juni 2012 Kenntnis genommen. Auch dieser Bericht ist positiv ausgefallen und mangels Bemerkung als erledigt abgeschrieben worden.

Auskunftspersonen
Richard Hirt, Gemeindepräsident, Mobile 079 603 24 32
Leta Bezzola Moser, Stellvertreterin Gemeindeschreiberin, Telefon 043 355 35 96

Bürgerrecht
Der Gemeinderat erteilte folgenden Personen das Bürgerrecht der Gemeinde Fällanden, vor-behältlich der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbür-gerrechts: Svetlana Asanin, Pfaffhausen, Lakmal Botheju, Pfaffhausen, Judit Pechr, Fällanden,
Raffaele Russo und seinem Sohn Nicola Russo, beide wohnhaft in Fällanden, sowie Valeria
Russo geb. Buttacavoli und ihren beiden Kindern Simone Russo und Siria Russo, alle wohnhaft in Fällanden.

Auskunftspersonen
Richard Hirt, Gemeindepräsident, Mobile 079 603 24 32
Leta Bezzola Moser, Stellvertreterin Gemeindeschreiberin, Telefon 043 355 35 96

Personelles
Carol Karafiat ist als Fachspezialistin Asyl- und Flüchtlingskoordination mit einem Teilzeitpensum von 80 % per 1. Januar 2013 angestellt worden. Zeitgleich tritt Franziska Schneider ihre Stelle als Sachbearbeiterin mbA 100 % der Abteilung Finanzen an.

Zugehörige Objekte

Name
Gemeinderat_Faellanden_Medienmitteilung_Sitzungen_2012_10_02__2012_10_23.pdf Download 0 Gemeinderat_Faellanden_Medienmitteilung_Sitzungen_2012_10_02__2012_10_23.pdf