Gemeindeabstimmung Neue Gemeindeordnung zur Bildung einer Einheitsgemeinde vom 13. Juni 2021; Anordnung

16. April 2021
Gestützt auf § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte wird auf Sonntag, 13. Juni 2021, folgende kommunale Abstimmung angeordnet:

 

Neue Gemeindeordnung der Gemeinde Fällanden mit Bildung einer Einheitsgemeinde

Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird eine Weisungsbroschüre beigelegt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Fällanden, 16. April 2021

Gemeinderat Fällanden

 

 

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