Ersatzwahl Mitglied Schulpflege Fällanden (Rest Amtsdauer 2018-2022); Provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung 2. Frist

26. Februar 2021

Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Fällanden für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 (provisorische Wahlvorschläge); Ansetzung der 2. Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 8. Januar 2021 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Fällanden innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge einge­reicht worden:

1. Helbling Marleen, 1985, Schulsozialarbeiterin, Toktergass 9, Fällanden, parteilos

2. Spath-Nyfeler Barbara, 1975, Hausfrau/Mutter, Letzacherstrasse 11, Fällanden, parteilos
 

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen bis am 5. März 2021 ange­setzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert oder auch neue Wahl­vorschläge beim Gemeinderat Fällanden als wahlleitende Behörde eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Fällanden hat (Wohnsitzpflicht). Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vor­namen und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Fällanden unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvor­schlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Da die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, wird am 13. Juni 2021 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, er­hoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Fällanden, 26. Februar 2021

Gemeinderat Fällanden

 

 

 

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