Festsetzung Abwassergebühren 2021Abwassergebühren 2021 Gestützt auf die Verordnung über die Abwassergebühren vom 7. Dezember 1995 hat der Gemeinderat über die Ansätze 2021 für die Verrechnung der Abwassergebühren wie folgt beschlossen:
Der ausführliche Beschluss des Gemeinderates liegt während den Öffnungszeiten des Gemeindehauses in der Abteilung Tiefbau und Werke zur Einsichtnahme auf. Gemäss § 68a des Gemeindegesetzes handelt es sich um einen allgemein verbindlichen Beschluss. Ein allfälliger Rekurs kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, mit Begründung und unter Beilage allfälliger Akten eingereicht werden. Der Gemeinderat Dokument Abwassergebuehren_2021.pdf (pdf, 113.1 kB) Datum der Neuigkeit 2. Okt. 2020
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