Medienmitteilung des Gemeinderates

12. März 2008
Neues zur Zweckmässigkeitsbeurteilung Umfahrung Fällanden-Schwerzenbach
Anfang Januar 2008 hat der Gemeinderat seine ablehnende Haltung gegenüber den Ergebnissen der Zweckmässigkeitsbeurteilung Umfahrung Fällanden-Schwerzenbach dargelegt. Nach dem Synthesebericht des Ingenieur- und Planungsbüros liegt nun auch eine Antwort auf die Stellungnahmen der Gemeinden vor. Der Gemeinderat setzt sich weiterhin für einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Verkehr, Lärm und Abgasen ein. Doch statt nur auf Lösungen in 20 oder 30 Jahren zu hoffen, will die Exekutive auch eine rasche Verbesserung auf dem bestehen-den Strassennetz.

Schon der Arbeitstitel Zweckmässigkeitsbeurteilung Umfahrung Fällanden-Schwerzenbach (ZMB UFäSch) macht klar, dass es bei den gegenwärtigen Planungsarbeiten und Kosten-Nutzenanalysen nicht allein um die Verkehrsentlastung von Fällanden geht, sondern auch Schwerzenbach umfahren werden soll und in der Gemeinde Volketswil ein geeigneter Anschluss an die A53 gesucht wird. Die Ziele für die Zweckmässigkeitsbeurteilung Umfahrung Fällanden-Schwerzenbach sind die Entlastung der Ortskerne von Fällanden und Schwerzen-bach, die regionale Entlastung im Raum Dübendorf / Fällanden / Schwerzenbach, die Verbesserung der Verbindung zwischen Forchstrasse und A53 sowie die bessere Trassierung der Gefällsstrecke zwischen Benglen und Fällanden. In der Behördendelegation mitgearbeitet haben deshalb auch die umliegenden und betroffenen Städte und Gemeinden Dübendorf, Greifensee, Volketswil und Maur sowie die Zürcher Planungsgruppe Glattal. Konsensfähige Lösungen sind demnach ebenso gefragt wie die Einhaltung des kantonalen Verkehrsrichtplans und ein angemessenes Verhältnis von Nutzen und Kosten. Koordiniert wird der Prozess von der Volkswirtschaftsdirektion (Verkehr und Infrastruktur Strasse), die auch alleinige Eigentümerin der Studien ist und bei Entscheiden in geeigneter Form informieren wird.

Der Gemeinderat hat schon früh klar gemacht, dass er vor allem die Siedlungsgebiete entlasten und den öffentlichen Verkehr beschleunigen will. Weil diese Ziele in den erarbeiteten Varianten nur ansatzweise erfüllt werden, hat die Exekutive die Zweckmässigkeitsbeurteilung zur Weiterbearbeitung zurückgewiesen. Nach Meinung des Gemeinderates braucht es aber nicht irgend-welche, sondern vernetzte Massnahmen. Das heisst:
  • keine Umverteilung des Verkehrs und des Lärms, sondern Entlastung des Siedlungsgebietes
  • keine Etappierung von Gesamtlösungen, dafür planerische und finanzielle Sicherstellung der Umfahrung Fällanden-Schwerzenbach
  • keine neuen Verkehrsprobleme im Industriegebiet von Fällanden durch nah aufeinander fol¬gende Kreuzungspunkte, sondern eine Verbesserung der heutigen Situation
  • keine zusätzliche, stark belastete Verkehrsachse für die prognostizierte massive Verkehrszu-nahme über den Dorfkreisel auf der Maur- und der Dübendorfstrasse aus dem Raum Uster / Mönchaltorf / Maur nach Zürich, zu den Arbeitsplätzen im Glattal und als Zufahrt zur A1
  • keine vom Kanton übergestülpten Lösungen, dafür die Erarbeitung einer zweckmässigen Linienführung mit flankierenden Massnahmen auf den bestehenden, zur Abklassierung vorgesehenen Strassen zusammen mit den betroffenen Gemeinden
  • kein Warten auf Heilsversprechungen, sondern rasche Verbesserungen auf dem bestehenden Strassennetz z.B. dank Busbevorzugung
Anfang Dezember 2007 hat der Bundesrat grünes Licht für Versuche mit Road Pricing gegeben. Mit Road Pricing ist die Erhebung einer Abgabe für die Benützung einer Strasse gemeint. Sobald die gesetzliche Grundlage geschaffen ist, können sich Städte und Agglomerationen freiwillig für die Teilnahme an den Versuchen bewerben. Für die definitive Einführung des umstrittenen Road Pricing braucht es hingegen eine Verfassungsänderung, die vom Souverän angenommen werden muss. Der Regierungsrat hält indessen nichts von einer vorschnellen, isolierten Einführung von Road Pricing. In der Beantwortung eines Postulats betonte er im Dezember 2007, dass Road Pricing im Rahmen des Strategieprozesses Gesamtverkehr analysiert und ent-schieden werden muss. Zudem misst die Regierung der Akzeptanz in Politik, Wirtschaft und Bevölkerung grosse Bedeutung bei. Road Pricing ist für den Regierungsrat eine mittel- bis längerfristige Option zur Lösung der Stauprobleme im Agglomerationsgebiet oder im Rahmen einer Neuausrichtung der Verkehrsfinanzierung.

Die Weichen für Road Pricing werden anderswo gestellt; der Gemeinderat Fällanden wird auch diese Entwicklung aufmerksam beobachten und in Zusammenarbeit mit dem Kanton und koordiniert mit den anderen betroffenen Gemeinden nach Lösungen für die aktuellen Verkehrsprobleme suchen.

Wie weiter mit Tempo 30?
Ein Ingenieur- und Planungsbüro arbeitet zurzeit das Gutachten aus, wie in Benglen und Fällanden (Gebiete Eggler, Langäristrasse und Unterdorf) Tempo 30-Zonen geschaffen werden können. Das Gutachten wird Sicherheitsdefizite (Gefahrenstellen) aufzeigen und die wichtigsten Merkmale der einzelnen Strassenzüge beurteilen. Zudem werden auf den am stärksten belasteten Quartierstrassen die Verkehrsmengen erhoben und die gefahrenen Geschwindigkeiten gemessen. Die von Quartierbewohnerinnen und -bewohnern eingebrachten Anliegen wurden an den Verkehrsplaner weitergeleitet. Diese ersten Vorarbeiten kosten ca. Fr. 30'000.--. Ende März sollen erste Lösungsvorschläge vorliegen.

Zur Erinnerung: Der Gemeinderat kann Signalisationsänderungen nicht selbst verfügen, sondern muss sie der kantonalen Sicherheitsdirektion beantragen. Grundlage bildet dabei das erwähnte Gutachten, worin belegt sein muss, dass jede einzelne Tempo 30-Zone nötig, zweck- und verhältnismässig ist und keine anderen Massnahmen vorzuziehen sind.

Tempo 30 soll in den Wohnquartieren die Aufenthaltsqualität ver¬bessern, die Verkehrssicherheit für den Fuss- und Zweiradverkehr erhöhen sowie ein verträgliches Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmenden erreichen. In den Quartierstrassen sollen Begegnungsräume entstehen, und das Spielen auf der Strasse soll erlaubt sein. Das Erscheinungsbild des Strassenraumes muss dem Geschwindigkeitsregime entsprechen. Dies erfordert geeignete bauliche Massnahmen die der jeweiligen Strassensituation angepasst werden müssen. Die Kosten für die Gestaltung der Strassenräume werden deutlich über denjenigen für das Gutachten liegen.