Aufhebung Feuerverbot mit sofortiger Wirkung

3. August 2006
Allgemeines Verbot des Feuerns im Freien im Kanton Zürich aufgehoben

Die Kantonale Feuerpolizei Zürich hebt das per 29. Juli 2006, 12.00 Uhr angeordnete allgemeine Verbot des Feuerns im Freien per sofort auf. Die Niederschläge der vergangenen Tage haben nun auch im Wald zu der notwendigen Entschärfung der Situation geführt. Es ist aber weiterhin Vorsicht im Umgang mit Feuer geboten.

Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Bevölkerung und Sicherheit, Denise Gloor, Telefon 043 355 35 29 zur Verfügung.

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