Einsprache gegen das Betriebsreglement Flughafen Zürich

24. September 2018
Einsprachen gegen Südstarts geradeaus noch bis 2. Oktober 2018 möglich

Musterdokument finden Sie im Anhang.

Südstarts geradeaus sind laut Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch einer Bewilligung in einem neuen Betriebsreglement. Dieses hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nun vorgelegt. Auf Antrag des Flughafens Zürich sind darin unter anderem Südstarts geradeaus bei Bise vorgesehen. Südstarts geradeaus würden auch über unserem Gemeindegebiet zu einer erheblichen zusätzlichen Lärmbelastung führen. Deshalb macht die Gemeinde Fällanden Einsprache gegen das Betriebsreglement und ruft die Bevölkerung auf, Gleiches zu tun.

Als Mitglied des Fluglärmforums Süd (www.fluglaermforum.ch) erhebt die Gemeinde Fällanden Einsprache gegen die Südstarts geradeaus. Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung auf, von ihrem Einspracherecht ebenfalls Gebrauch zu machen. Denn die Südstarts geradeaus widersprechen dem geltenden Umweltschutzrecht, brechen im geltenden Recht verankerte Grundsätze und erhöhen die Lärmbelastung der Bevölkerung im Süden des Flughafens zusätzlich und erheblich.

Der Gemeinderat/Stadtrat hat im Rahmen des Fluglärmforums Süd, der Plattform der Städte und Gemeinden im Süden des Flughafens, eine Mustereinsprache erarbeiten lassen.

Mit dem jetzt beantragten Betriebsreglement 2017 setzt der Flughafen eine Reihe von Massnahmen aus dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) um. Beispielsweise Massnahmen aus der Sicherheitsprüfung von 2012, die auch im Objektblatt für den Flughafen Zürich im SIL vorgesehen sind. Dazu gehören insbesondere eine Entflechtung der Abflugrouten im Westen des Flughafens, das neue Bisenkonzept mit Starts in Richtung Süden geradeaus sowie die erweiterte Linkskurve bei Starts von der Piste 16 in Richtung Westen. Diese Änderungen der Flugrouten führen zu zusätzlichen Flugbewegungen im tieferen Luftraum, weshalb über unserem Gemeindegebiet mit einem zusätzlichen Flugverkehrsaufkommen und zusätzlichen Lärmemissionen zu rechnen ist. Zudem führen die Änderungen des Betriebsreglements nicht wie geplant zu einer Erhöhung der Sicherheit, sondern bergen unzumutbare Sicherheitsrisiken für die vom Überflug betroffenen, dicht besiedelten Gebiete. Zusammenfassend erweist sich das Betriebsreglement 2017 als nicht genehmigungsfähig. Die betroffene Bevölkerung wird deshalb dazu eingeladen, sich gegen die geplanten Änderungen zur Wehr zu setzen.

Kurze Einsprachefrist beachten

Die Einsprachefrist ist zeitlich begrenzt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) setzt eine Frist bis zum 2. Oktober 2018 (Datum des Poststempels).

Weiterführende Informationen zum Fluglärmforum Süd, der Plattform der Städte und Gemeinden im Süden des Flughafens, finden Sie unter www.fluglaermforum.ch

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